Für Tiere, die zusammen mit Geflüchteten aus der Ukraine nach Hamburg kommen, ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zuständig. Geflüchtete oder deren Angehörige werden gebeten, sich per E-Mail beim Fachbereich Veterinärwesen zu melden, um die nach EU-Recht vorgeschriebene Genehmigung zu erhalten: veterinaerwesen@justiz.hamburg.de. Dort wird in jedem Einzelfall entschieden, ob und welche weiteren Maßnahmen notwendig sind - zum Beispiel eine zum Schutz vor Tollwut notwendige Impfung bzw. Isolation des jeweiligen Tieres.
Die Ukraine gehört in Bezug auf die Heimtierbestimmungen in der EU zu den nicht gelisteten Drittländern. Damit ist die Einreise von Heimtieren nur mit einer vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigung möglich, in der die erforderliche Kennzeichnung (Mikrochip) und Tollwutimpfung des Tieres sowie Antikörpertiterbestimmung mit Laborbericht bescheinigt wird. In dieser Ausnahmesituation ist eine Einreise aus der Ukraine mit Heimtieren nun auch mit einer nachträglichen Genehmigung möglich.
Die Isolierung von Tieren zum Schutz vor Seuchen findet üblicherweise in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen statt. Angesichts der Lage ist in Hamburg aber auch die Heimisolation unter bestimmten Umständen möglich. Die Tiere können damit auch in Wohnungen und Häusern von Privatpersonen isoliert werden. Das betrifft zum Beispiel Tiere von Geflüchteten, die bei Privatpersonen unterkommen, oder Tiere, die vorübergehend an hilfsbereite Privatpersonen vermittelt werden. Zum Ablauf der Heimisolation hat die Behörde ein Merkblatt in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache herausgegeben.
Für Tiere, die weder bei den Halter:innen noch bei Dritten untergebracht werden können – zum Beispiel wegen der Hausordnung, einer Tierhaarallergie, wegen nicht tierschutzgerechter Haltungsmöglichkeiten oder aus tierseuchenrechtlichen Gründen -, will die zuständige Behörde zusätzliche Kapazitäten schaffen. Damit soll auch das Tierheim des Hamburger Tierschutzvereins entlastet werden. Dazu laufen aktuell letzte Absprachen mit Einrichtungen für die Aufnahme von Tieren.