Senatorin Anna Gallina: "Wir werten diesen wichtigen Beruf deutlich auf. Die Krankenpflegekräfte kümmern sich engagiert um erkrankte und pflegebedürftige Gefangene und leisten professionell medizinische Hilfe im Notfall. Von der Verbeamtung profitieren beide Seiten. Für die Krankenpflegekräfte bedeutet das mehr Sicherheit und bessere Entwicklungsmöglichkeiten, für den Justizvollzug eine stärkere und langfristige Bindung von Pflegefachkräften."
Mit der Änderung der entsprechenden Laufbahnverordnung wurde neben dem Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) der Laufbahnzweig Justizkrankenpflegedienst (JKPD) eingerichtet. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann aus dem Beschäftigtenverhältnis heraus verbeamtet oder sogar direkt vom Arbeitsmarkt in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden. Heute wurde die erste Sekretärin im Justizkrankenpflegedienst ernannt – eine bereits im Vollzug beschäftigte Krankenpflegerin in der Justizvollzugsanstalt Billwerder. Justizsenatorin Gallina überreichte ihr die Ernennungsurkunde.
Mit dem Zentralkrankenhaus in der Untersuchungshaftanstalt verfügt der Hamburger Justizvollzug über ein eigenes kleines Krankenhaus. Im Vollzug werden die wesentlichen medizinischen Fachrichtungen angeboten wie Allgemeinmedizin, Inneren Medizin, Zahnmedizin, Gynäkologie und Urologie. Für die Krankenpflegekräfte gibt es ein umfassendes Weiterbildungsprogramm, zum Beispiel Hygiene- und Notfallschulungen, Reanimationstrainings, Pflichtunterweisungen, Geräteeinweisungen und vollzugsspezifische Fortbildungen.