Justizsenatorin Anna Gallina: "Ich möchte allen danken, die an der Durchführung der Schöffenwahl beteiligt waren. Ich danke auch den Gewählten für ihr wichtiges Engagement, das eine große Verantwortung mit sich bringt. Durch ihre Persönlichkeit, ihre Lebenserfahrung und ihr Gerechtigkeitsempfinden leisten sie einen wertvollen Beitrag zu einer gerichtlichen Entscheidung und tragen damit zu einem funktionierenden Rechtsstaat bei. Selbstverständlich sind auch die ehrenamtlichen Richter:innen an Recht und Gesetz gebunden."
Schöffinnen und Schöffen haben in Strafverhandlungen das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter:innen. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen, zu denen sie geladen wurden, verpflichtet. Die Arbeitgeber:innen müssen sie freistellen. Für ihren Einsatz erhalten Schöffinnen und Schöffen eine Entschädigung unter anderem für den Verdienstausfall, die Fahrtkosten und den Zeitaufwand. Während ihrer Amtszeit stehen allen ehrenamtlichen Richter:innen in allen Gerichten Ansprechpersonen für Fragen zur Verfügung.
Gewählt wurden Bewerber:innen, die bei Amtsantritt zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Sie müssen im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Schöffenwahlen finden alle fünf Jahre statt. Die Zahl der Schöffinnen und Schöffen ist so bemessen, dass jede und jeder von ihnen voraussichtlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass diese Zahl überschritten wird, wenn eine Verhandlung mit mehreren Fortsetzungsterminen stattfindet.
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