Justizsenatorin Anna Gallina: „Es freut mich sehr, dass wir hier ein digitales Angebot geschaffen haben, das auch immer mehr andere Länder überzeugt. Sechs Länder sind schon dabei. Zum einen stärkt das den Wirtschafts- und Justizstandort Hamburg. Zum anderen nutzen wir hier gemeinsam ein hochmodernes digitales Register, das ein Land entwickelt hat. Darauf kann Hamburg wirklich stolz sein.“
Rheinland-Pfalz überträgt sein Schiffsregister zum 1. Februar 2024 nach Hamburg. Dann tritt der entsprechende Staatsvertrag in Kraft. Im Bestand des Landes befinden sich rund 850 Schiffe und Schiffsbauwerke. Mit der Übertragung nach Hamburg können künftig auch Unternehmen und Bürger:innen in Rheinland-Pfalz die Vorteile der Digitalisierung dieser gerichtlichen Verfahren nutzen.
Das digitale Schiffsregister in Hamburg war 2018 als agiles IT-Vorhaben ins Leben gerufen worden. In der Vergangenheit mussten Einträge und Änderungen in den Akten von Hand vorgenommen werden, ein umständlicher und teurer Vorgang in einem Bereich wie der Schifffahrt, der weltweit an unterschiedlichen Zeitzonen ausgerichtet ist. Registerausdrucke und Schiffspapiere werden mittlerweile seit 2020 elektronisch und automatisiert erzeugt. Zudem können Unternehmen und Bürger:innen Registerausdrucke online beantragen.
Das Hamburger IT-Projekt wurde bereits ausgezeichnet: Im renommierten eGovernment-Wettbewerb 2021 belegte das Digitalisierungsprojekt den 2. Platz. Auch beim Publikumspreis war das Register erfolgreich und wurde mit dem 3. Platz ausgezeichnet.
Hintergrund zum Schiffsregister
Im Register werden unter anderem Eigentumsverhältnisse und Hypotheken dokumentiert. Die älteste aufgefundene Eintragung stammt aus dem Jahr 1889. Eintragungspflichtig sind Seeschiffe, wenn die Rumpflänge 15 Meter übersteigt. Binnenschiffe sind ab einer Wasserverdrängung von 10 Kubikmetern oder einer Tragfähigkeit von mindestens 20 Tonnen eintragungspflichtig.
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