Dr. Max Plog (47) ist Richter am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht. Nach seinem Studium in Berlin und Irland und dem Referendariat in Hamburg trat er im Jahr 2007 in den höheren Justizdienst als Richter auf Probe am Verwaltungsgericht Stade ein. Im Jahr 2010 schloss er seine Promotion zu einem verfassungsrechtlichen Thema ab. 2013 wurde er nach vorheriger Abordnung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zum Richter am Oberverwaltungsgericht befördert und gehörte dort verschiedenen Senaten an. Es folgte eine Abordnung an die Hamburger Justizbehörde in den Jahren 2015 bis 2017, wo er als Grundsatzreferent im Präsidialstab tätig war. 2017 wurde er an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht versetzt und war dort zunächst dem insbesondere für das Hochschulrecht zuständigen Senat zugewiesen; seit 2020 gehört er dem für das Aufenthaltsrecht zuständigen Senat an. Zudem ist er seit 2018 als Pressesprecher der Hamburger Verwaltungsgerichte in der Präsidialverwaltung des Oberverwaltungsgerichts tätig. Seit Ende 2020 ist Dr. Plog Beisitzer am Hamburgischen Berufsgerichtshof für die Heilberufe. Im September 2022 wurde er zum stellvertretenden Mitglied am Hamburgischen Verfassungsgericht gewählt.
Justizsenatorin Anna Gallina: "Mit Dr. Plog gewinnt das Bundesverwaltungsgericht einen sehr kompetenten und geschätzten Richter aus Hamburg. Die Wahl ist ein erneuter Beleg für die Qualität der Hamburger Justiz und zeigt, dass Hamburg bundesweit ein hoch angesehener Rechtsstandort ist. Ich gratuliere Dr. Plog zu seiner Wahl und wünsche ihm für die neuen Aufgaben viel Erfolg und alles Gute."
Hintergrund Bundesrichterwahlausschuss
Der Bundesrichterwahlausschuss wird vom Bundesminister der Justiz einberufen und setzt sich aus den 16 Justizminister:innen der Länder sowie 16 weiteren Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt wurden, zusammen. Er entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nach der Wahl werden die gewählten Richter:innen vom Bundespräsidenten zu Bundesrichter:innen ernannt.