Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden Behörde für Justiz und... Aktuelle Meldungen
Gemeinsame Bundesratsinitiative aus Hamburg und Bremen

Digitales Schiffsregister soll noch nutzerfreundlicher werden

09. April 2024 Pressemitteilung

Das Amtsgericht Hamburg führt das größte Schiffsregister in Deutschland. Gut 8.000 Schiffe und Schiffsbauwerke sind hier eingetragen. Das Register wird seit Sommer 2020 digital geführt, mehrere Bundesländer haben ihre Schiffsregister bereits nach Hamburg übertragen. Bremen ist für die Führung des Schiffsregisters für die rund 1.250 Schiffe mit eingetragenem Heimathafen in Bremen, Bremerhaven und Umgebung zuständig. Hamburg und Bremen wollen nun über eine gemeinsame Bundesratsinitiative den elektronischen Rechtsverkehr weiter erleichtern. Digital geführte Schiffsregisterblätter sollen demnach zukünftig von allen Interessierten elektronisch abgerufen werden können. Die Bundesratsinitiative wurde am heutigen Dienstag von beiden Senaten beschlossen.

  • Justiz und Verbraucherschutz
  • Sie lesen den Originaltext
Colourbox.de

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina: "Unsere Initiative bedeutet ein Update für unser erfolgreiches digitales Schiffsregister. Mit der Anpassung an moderne digitale Standards soll das Register noch nutzerfreundlicher werden. Dazu ist es notwendig, das Bundesrecht zu ändern. Hamburg und Bremen gehen das jetzt an, um die Verfahrensabläufe für alle Interessierten noch zügiger und reibungsloser zu gestalten. So wird auch unser digitales Schiffsregister in Hamburg, dem sich bereits viele andere Länder angeschlossen haben, noch attraktiver."

Bereits im November 2020 hatten Bremen und Hamburg einen Beschluss der Justizministerkonferenz herbeigeführt, um das Schiffregisterverfahren nutzerorientierter zu gestalten und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.

Bremens Justizsenatorin Claudia Schilling: "Seitdem ist leider nicht genug passiert. Da wir nicht länger auf einen Gesetzentwurf des Bundes warten wollen, soll der Bundesrat das Thema nun voranbringen. Für die Reederinnen und Reeder in Deutschland ist ein zügiger und unkomplizierter Ablauf des Schiffregisterverfahrens, insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Schiffstransaktionen, essentiell. Wir wollen schneller werden und hierfür müssen die entsprechenden gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene nun zügig auf den Weg gebracht werden."

Das Schiffsregister ist ein öffentliches Register. Das bedeutet, dass alle Personen Einsicht nehmen können. Die Anträge dazu können bereits elektronisch gestellt werden. Im Anschluss werden die Anträge dann aber manuell im Registergericht bearbeitet; der gewünschte Auszug aus dem Register wird dann per Post bzw. per E-Mail zugeschickt. Künftig sollen Interessierte direkt nach Schiffen suchen und online Einblick in die Registerblätter nehmen können – wie das bereits im Handelsregister der Fall ist.

Mit der gemeinsamen Bundesratsinitiative wollen Hamburg und Bremen nun konkret erreichen, dass die bestehenden rechtlichen Hürden im Bundesrecht abgebaut werden. Bisher ist die direkte elektronische Einsicht im Bundesrecht einem eng umgrenzten Kreis von Berechtigten vorbehalten. Diesen unbefriedigenden und nicht zeitgemäßen Zustand wollen die beiden Hansestädte nun ändern lassen. Damit wäre dann auch Hamburg durch Rechtsverordnung ermächtigt, Interessierte direkt elektronisch auf das bundesweit größte Schiffsregister zugreifen zu lassen.

Hintergrund zum digitalen Schiffsregister

Das digitale Schiffsregister war 2018 in Hamburg als agiles IT-Vorhaben ins Leben gerufen worden. In der Vergangenheit mussten Einträge und Änderungen in den Akten von Hand vorgenommen werden, ein umständlicher und teurer Vorgang in einem Bereich wie der Schifffahrt, der weltweit an unterschiedlichen Zeitzonen ausgerichtet ist. Registerausdrucke und Schiffspapiere werden mittlerweile seit 2020 elektronisch und automatisiert erzeugt. Zudem können Unternehmen und Bürger:innen Registerausdrucke online beantragen.

Das Hamburger IT-Projekt wurde bereits ausgezeichnet: Im renommierten eGovernment-Wettbewerb 2021 belegte das Digitalisierungsprojekt den 2. Platz. Auch beim Publikumspreis war das Register erfolgreich und wurde mit dem 3. Platz ausgezeichnet.

Im Register werden unter anderem Eigentumsverhältnisse und Hypotheken dokumentiert. Die älteste aufgefundene Eintragung in Hamburg stammt aus dem Jahr 1889. Eintragungspflichtig sind Seeschiffe, wenn die Rumpflänge 15 Meter übersteigt. Binnenschiffe sind ab einer Wasserverdrängung von 10 Kubikmetern oder einer Tragfähigkeit von mindestens 20 Tonnen eintragungspflichtig.

Kontakt

Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle