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Nach der Haft zurück in ein "normales Leben"

Evaluationsbericht zum Hamburger Resozialisierungsgesetz vorgelegt

24. Mai 2024 Pressemitteilung

Die Universitäten Hamburg und Göttingen haben ihren Evaluationsbericht zum Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes (HmbResOG) vorgelegt. Im Bericht werden die Untersuchungsergebnisse präsentiert, die sich vor allem der praktischen Ausgestaltung des Übergangsmanagements widmen. Wo läuft die Verzahnung zwischen stationärer und ambulanter Betreuung gut, wo sind vielleicht noch Verbesserungen angezeigt? Begleitet wurde die Evaluation von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, dem Referat für Jugendschutz und Straffälligenhilfe der Sozialbehörde und dem Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe.

BJV

Justizsenatorin Anna Gallina: "Wir haben nicht nur den gesetzlichen Auftrag zur Resozialisierung, sondern vor allem eine große Verantwortung. Wir unterstützen die Gefangenen, damit sie wieder in der Gesellschaft ankommen. Wir leisten damit auch einen wesentlichen Beitrag für ein friedliches und möglichst sicheres Zusammenleben in der Gesellschaft. Der Evaluationsbericht zum Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz dient der Qualitätssicherung und zeigt, dass wir einen großen Schritt vorangekommen sind. Die Verzahnung des Übergangsmanagements zwischen "drinnen" und "draußen" hat sich als sinnvoll und gut erwiesen. Trotzdem sind wir mit unserer Arbeit noch nicht am Ende. Wir werden die Ergebnisse nun genau prüfen und schauen, wo wir unsere Bemühungen zur Resozialisierung noch weiter verbessern können. Klar ist aber auch, dass Resozialisierung eine Aufgabe für alle ist: Ein Neustart wird den Entlassenen nur gelingen, wenn ihnen auch die Gesellschaft im Alltag die Chance dazu gibt."

Insgesamt kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass das vom HmbResOG vorgegebene Übergangsmanagement ein sinnvolles und wichtiges Instrument bei der Wiedereingliederung von Straffälligen in die Gesellschaft ist. Während der Haftzeit wird das neue Angebot des Übergangsmanagements von den Inhaftierten gut angenommen. Ein ausgewiesener Erfolg des HmbResOG ist, dass bei den Gefangen, die auch über ihre Haftentlassung hinaus das Angebot des Übergangsmanagements wahrnehmen, die bestehenden Problemlagen gut bearbeitet werden können. Auch in der Zusammenarbeit der beteiligten Akteure aus Justizvollzug und ambulanter Straffälligenhilfe hat das Gesetz zu einer Weiterentwicklung geführt. Nach Aussage der Mitarbeiter:innen hat der Arbeitsprozess an Struktur, Klarheit und Verbindlichkeit gewonnen.

Eine Herausforderung stellt die Frage dar, wie es zukünftig gelingen kann, Gefangene auch nach ihrer Haftentlassung besser an das Angebot des Übergangsmanagements zu binden. Nach der Haft kommt es häufig zu Kontaktabbrüchen seitens der Gefangenen, die das freiwillige Angebot in Freiheit dann nicht mehr wahrnehmen oder wahrnehmen wollen.

Auch die Suche nach einer Wohnung oder einer Unterkunft nach der Haftentlassung stellt das Übergangsmanagement vor große Hürden. Zudem können einige Gefangene aufgrund ihres unsicheren Aufenthaltsstatus unterstützende Leistungen gar nicht erst in Anspruch nehmen. Geringe Bildung, wenig Arbeitserfahrung, Sprachbarrieren, Schulden und Suchtmittelabhängigkeit sind weitere Faktoren, die einem erfolgreichen Übergang in ein geordnetes Leben häufig im Wege stehen.

Im Bereich der Untersuchungshaft wird das neu eingeführte Konzept der Übergangscoaches von den Praktikern sehr begrüßt, da dadurch ein Angebot geschaffen wurde, das speziell auf die besonderen Situationen der U-Haft zugeschnitten ist und das bisher in dieser Form einmalig in Deutschland ist.

Hintergrund

Am 1. Januar 2019 trat das Gesetz zur stationären und ambulanten Resozialisierung und zur Opferhilfe in Kraft, zeitgleich gab es Anpassungen der Hamburgischen Justizvollzugsgesetze. Das Gesetz sieht in § 42 HmbResOG eine (regelmäßige) Evaluation der Anwendung und Auswirkungen des Gesetzes vor. Dabei gibt das Gesetz keine konkreten Evaluationsgegenstände oder Untersuchungszeiträume vor. 

Download

Abschlussbericht zur Evaluation des HmbResOG

PDF herunterladen [PDF, 5,8 MB]

Kontakt

Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle