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Richterwahlausschuss in Hamburg

Dr. Thomas Kuhl-Dominik wird Vizepräsident des Landessozialgerichts Hamburg

17. Juli 2024 Pressemitteilung

Der Richterwahlausschuss hat heute Dr. Thomas Kuhl-Dominik zum Vizepräsidenten des Landessozialgerichts gewählt. Er folgt auf Ariane Abayan, die sich nach 11 Jahren als Vizepräsidentin in den Ruhestand verabschiedet hat.

Dr. Thomas Kuhl-Dominik

Dr. Thomas Kuhl-Dominik wurde 1961 in Bremen geboren. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst wurde er 1994 in Hamburg zum Richter auf Probe und drei Jahre später zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Von 1998 bis 2001 war er als Referent für Öffentliches Recht an das Gemeinsamen Prüfungsamt abgeordnet und von 2001 bis 2005 neben dem Richteramt als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Hamburgischen Verfassungsgerichts tätig. Im Jahr 2005 wurde er zunächst an das Sozialgericht und anschließend an das Landessozialgericht Hamburg abgeordnet, wo er ein Jahr später zum Richter am Landessozialgericht ernannt wurde. In der Zeit zwischen 2006 und 2008 war Dr. Thomas Kuhl-Dominik an die Justizbehörde abgeordnet, leitete dort die Rechtsprüfung und das Öffentliche Recht. Nach seiner Rückkehr an das Landessozialgericht wurde er Ende 2010 zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt. Er ist seit vielen Jahren in der Referendarausbildung und als Prüfer in beiden Staatsexamina tätig.

Justizsenatorin Anna Gallina: "Ich freue mich sehr über die Entscheidung im Richterwahlausschuss und gratuliere Dr. Thomas Kuhl-Dominik herzlich zu seiner Wahl. Er ist ein herausragender Jurist, der perfekt langjährige richterliche Erfahrung mit erfolgreichen administrativen Tätigkeiten verbindet und unter den Mitarbeiter:innen hoch angesehen ist. Er ist deshalb eine hervorragende Wahl für diese Position und ich wünsche ihm viel Erfolg und Freude bei seinen neuen Aufgaben."

Hintergrund zur Richterwahl

In Hamburg werden Berufsrichter:innen vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl gewählt. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richter:innen. Der RWA hat 14 ordentliche, jeweils stimmberechtigte Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreter:innen, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richter:innen und zwei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. – je nach Abstimmung – zwei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen. Im Fall der Wahl zum Vizepräsidenten des Landessozialgerichts nehmen die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen teil. Der RWA beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Hintergrund Sozialgericht

Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts, der Grundsicherungsleistungen, des Schwerbehinderten- und Versorgungsrechts sowie des Vertragsarztrechts. Das Landessozialgericht entscheidet über Berufungen gegen Urteile und über Beschwerden gegen andere Entscheidungen des Sozialgerichts. Jedes Jahr bearbeitet das Landessozialgericht gut 1.000 Verfahren: rund 500 Berufungen, etwa 300 Beschwerden im einstweiligen Rechtsschutz und etwa 200 Beschwerden in sonstigen Verfahren. Jeder der fünf Senate des Landessozialgerichts wird in der Besetzung mit einer oder einem Vorsitzenden, zwei weiteren Berufsrichter:innen und zwei ehrenamtlichen Richter:innen tätig.

Kontakt

Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle