Birte Meyerhoff wurde 1971 in Walsrode geboren. Sie studierte Jura in Hannover und Göttingen, absolvierte ihr Referendariat in Niedersachsen (Göttingen und Lüneburg) und trat direkt nach dem 2. Staatsexamen 1999 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Frau Meyerhoff war in ihren ersten zehn Dienstjahren an verschiedenen Hamburger Amtsgerichten als Vorsitzende von Straf-, Jugendstraf- und Zivilabteilungen tätig und war zudem über ein Jahr lang Leiterin der Teilanstalt für Jugendarrest der JVA Hahnöfersand, bis sie sich 2009 an das Hanseatische Oberlandesgericht als Referentin in der Personalstelle für Referendare und Beisitzerin im 14. Zivilsenat abordnen ließ. 2010 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt und Beisitzerin des für Wettbewerbs-, Marken-, Heilbehandlungs- und Patentsachen zuständigen 3. Zivilsenates. 2013 später ließ sie sich an das Amtsgericht Hamburg versetzen und wurde Leiterin des Jugendgerichts und Vorsitzende einer Abteilung für Erwachsenen- und Jugendstrafsachen sowie einer Haft-, Ermittlungs- und Vernehmungsabteilung. Diese Position übte sie acht Jahre aus. 2021 wurde Frau Meyerhoff Vizepräsidentin des Landgerichts. Neben der Verwaltungstätigkeit übernahm sie von 2021-2023 auch den Vorsitz einer Kleinen Strafkammer (allgemeine Berufungskammer), ab 2024 einer Großen Strafkammer (Jugendschutzkammer). Birte Meyerhoff engagiert sich auch über ihr eigentliches Richteramt hinaus in bemerkenswerter Weise: Sie leitet Referendararbeitsgemeinschaften und einen Examensvorbereitungskurs im Strafrecht, organisierte in der Vergangenheit ein Netzwerk der Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen und wirkt(e) an verschiedenen Projekten und Lenkungsgruppen der Hamburger Justiz mit, wie beispielsweise als Beiratsmitglied des Projekts "Justizvollzug 2020", zum Childhood-Haus und zu audio-visuellen Zeugenvernehmungen. Darüber hinaus übernimmt sie wichtige Dozentinnentätigkeiten bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, der Generalstaatsanwaltschaft und der Akademie der Polizei.
Justizsenatorin Anna Gallina: "Ich freue mich, dass sich der Richterwahlausschuss in seiner heutigen Sitzung für Birte Meyerhoff entschieden hat. Mit ihr übernimmt eine erfahrene und herausragende Juristin die Leitung des Landgerichts Hamburg. Durch ihre engagierte und zupackende Art hat sie schon als Vizepräsidentin das Gericht an entscheidender Stelle geprägt. Ich gratuliere ihr zur Wahl für dieses vertrauensvolle Amt und wünsche ihr gutes Gelingen und Freude bei ihren neuen Aufgaben."
Das Landgericht Hamburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und das einzige Landgericht im Bezirk des in Hamburg ansässigen Hanseatischen Oberlandesgerichts. Derzeit ist das Gericht mit mehr als 250 Richterinnen und Richtern sowie mehr als 300 weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und damit das größte Landgericht Deutschlands.
Hintergrund zur Richterwahl
In Hamburg werden Berufsrichter:innen vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl gewählt. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richter:innen. Der RWA hat 14 ordentliche, jeweils stimmberechtigte Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreter:innen, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richter:innen und zwei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. – je nach Abstimmung – zwei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen. Der RWA beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.