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95. Konferenz der Justizminister:innen

Hamburger Beschlussvorschläge angenommen

28. November 2024 Pressemitteilung

Auf ihrer Herbstkonferenz in Berlin haben die Justizminister:innen der Länder über zahlreiche rechtspolitische Vorschläge beraten. Dabei wurden erneut viele wichtige Vorhaben angestoßen. Auch die Hamburger Beschlussvorschläge zu den Themen Mieten und Kinderwunschbehandlung waren erfolgreich.

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Senatorin Anna Gallina auf der 95. Konferenz der Justizminister:innen
Senatorin Anna Gallina auf der 95. Konferenz der Justizminister:innen Nils Hasenau

Die Konferenz hat einen Antrag aus Hamburg beschlossen, wonach Mieter:innen besser vor zusätzlichen Kosten beim Abschluss eines Mietvertrags geschützt werden sollen. Demnach sollen "Vertragsausfertigungsgebühren" oder ähnliche Einmalzahlungen durch eine eindeutige gesetzliche Regelung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt unzulässig sein. Der Bund soll hier klare Regelungen schaffen. Gallina: "Solche Gebühren belasten Mieter:innen zusätzlich. Dabei ist in vielen Fällen unklar, ob eine solche Vereinbarung überhaupt zulässig ist. Viele Mieter:innen bezahlen diese Gebühren trotzdem, weil sie auf die Wohnung angewiesen sind, oder verzichten auf eine Rückforderung, weil sie keine juristische Auseinandersetzung wollen. Der Bund muss hier eine klare gesetzliche Regelungen vorlegen."

Von der Konferenz gefordert werden zudem Verbesserungen für alleinstehende Frauen, die eine Behandlung in einer Kinderwunschklinik durchführen lassen wollen. Durch fehlende gesetzliche Regelungen bestehen derzeit erhebliche Rechtsunsicherheiten. Diese drücken sich darin aus, dass Klinken vielfach von alleinstehenden Frauen fordern, eine sogenannte Garantieperson beizubringen. Die Garantieperson soll sich vor Behandlungsbeginn zur Zahlung des Unterhalts für das Kind verpflichten, falls die Mutter ausfallen sollte. Gallina: "Einige Kinderwunschkliniken machen die Behandlung bei alleinstehenden Frauen davon abhängig, dass diese sogenannte Garantiepersonen stellen. Das ist problematisch sowohl im Hinblick auf die persönliche Selbstbestimmung der alleinstehenden Frauen als auch auf die Situation der Garantiepersonen. Die bisherige Situation bedeutet Rechtsunsicherheit sowohl bei den Garantiepersonen als auch bei den Kliniken. Deshalb fordern wir den Bundesjustizminister auf, gesetzgeberische Maßnahmen für einen rechtssicheren Umgang mit geforderten Garantieerklärungen zu prüfen, und bitten die Gesundheitsministerkonferenz zu prüfen, ob es zudem einer konsistenten Regelung der Reproduktionsmedizin bedarf."

Die Hamburger Justizsenatorin hob die Bedeutung der Konferenz hervor. Vor einem Jahr hatten die Justizminister:innen einen Beschluss zur Resilienz des Rechtsstaats und seiner Institutionen gefasst. In einer unter der Federführung Hamburgs eingerichteten Arbeitsgruppe ging es unter anderem um die Frage, wie die unabhängige Stellung und Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts besser geschützt werden kann. Gallina: "Das aktuelle Gesetzesvorhaben im Bund zu Änderungen des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes geht auf die Initiative der Länder zurück. Es zeigt, welch hohe Relevanz unsere Beratungen und Beschlüsse haben. Es ist jetzt unerlässlich, dass die demokratischen Kräfte unseres Landes die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts noch vor der Neuwahl stärken werden."

Kontakt

Dennis Sulzmann

Pressesprecher

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