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Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Länder fordern besseren Schutz von Kinderinfluencern

05. Dezember 2024 Pressemitteilung

Immer mehr Kinder und Jugendliche präsentieren sich in den sozialen Netzwerken oder stellen dort Produkte vor. Viele Accounts dienen einem gewerblichen Zweck, oft sind die Kinderinfluencer von den Eltern motiviert. Auf ihrer Konferenz in Hamburg haben die Arbeits- und Sozialminister:innen nun eine Initiative von Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina beschlossen, die Minderjährigen besser zu schützen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

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Gallina: "Ich freue mich über dieses klare Votum. Durch Werbung und Sponsoring wird in den sozialen Netzwerken auch mit der Darstellung von Minderjährigen Geld verdient. Dabei ist Kinderbeschäftigung grundsätzlich verboten. Ausnahmen müssen genehmigt werden. Hier gibt es für Theater, Filmproduktionen oder Veranstaltungen klare Regeln, für die sozialen Netzwerke fehlen sie. Diese Schutzlücke muss geschlossen werden, indem das Jugendarbeitsschutzgesetz ergänzt wird. Wenn Gewinn erzielt wird, sollte auch die Darstellung von Minderjährigen in den sozialen Netzwerken als Kinderbeschäftigung gelten, die von den Behörden genehmigt werden muss und bei Verstößen sanktioniert werden kann."

Weil in der Regel für die Tätigkeit keine Genehmigung beantragt wird, haben die Aufsichtsbehörden bisher nur sehr eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten. Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellen zu können, müssen die Behörden dem Beschluss zufolge in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Schutzmaßnahmen anordnen und umsetzen zu können. Die Arbeits- und Sozialminister:innen der Länder fordern die Bundesregierung deshalb zu gesetzgeberischen Maßnahmen auf.

Der Kinderarbeitsreport 2024 von terre des hommes und eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes beklagen, dass bei der Darstellung von Kindern in den sozialen Netzwerken die Kinderrechte nicht ausreichend gewahrt sind. Deshalb muss der Bund laut Gallina effektive Rechtsgrundlagen schaffen, um Minderjährige auch im digitalen Raum vor psychischer und physischer Überforderung durch Kinderbeschäftigung zu schützen. Auch die Rolle der Betreiber der Social-Media-Plattformen müsse stärker in den Blick genommen werden.

Bei Theater- und Medienproduktionen, Veranstaltungen und an anderen "analogen" Orten – aber eben noch nicht in den sozialen Netzwerken – ist es wie folgt geregelt: Die gestaltende Mitwirkung von Minderjährigen bedarf einer Bewilligung der zuständigen Behörde der jeweiligen Länder. Will ein Hamburger Unternehmen zum Beispiel Kinder in einem Film beschäftigen, muss dafür ein Antrag beim Amt für Arbeitsschutz gestellt werden. Die Jugendämter und die Schule werden vor einer etwaigen Genehmigung beteiligt. Bei Verstößen droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das bußgeldbewährt ist.

Kontakt

Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
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