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Digitalisierung in der Justiz

Immer mehr Verfahren in Hamburg digital

17. Januar 2025 Pressemitteilung

In der Hamburger Justiz schreitet die Einführung der elektronischen Akte weiter voran. In mehr als 275.000 Verfahren wird die Akte bereits digital geführt. Etwa 70 Prozent der Beschäftigten arbeiten schon mit der E-Akte.

BJV

Bei den Fachgerichten wurde die Regeleinführung der E-Akte abgeschlossen. Auch an den ordentlichen Gerichten werden alle neuen Verfahren in Zivil-, Familien-, Zwangsversteigerungs-, Betreuungs- und Nachlasssachen bereits elektronisch geführt.

In Strafsachen wird die E-Akte sowohl bei den Staatsanwaltschaften, an den Amtsgerichten als auch am Landgericht im Echtbetrieb pilotiert. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz geht davon aus, dass die Einführung der elektronischen Strafakte bei den Hamburger Gerichten und Staatsanwaltschaften rechtzeitig bis zum 1. Januar 2026 erfolgen wird. In Mobiliarvollstreckungs-, Insolvenz-, Grundbuch- und Hinterlegungssachen wird die E-Akte ebenfalls noch im Jahr 2025 pilotiert bzw. flächendeckend eingeführt.

Justizsenatorin Anna Gallina: "Die elektronische Akte ist ein Grundpfeiler der digitalen Justiz. Wir erleben hier einen Zeitenwechsel. Die E-Akte ermöglicht ein modernes, effizientes und dynamisches Arbeiten. Statt großer Aktenberge aus Papier gibt es künftig einen elektronischen Workflow. Dadurch werden viele Arbeitsschritte beim Bearbeiten der Akten erleichtert und beschleunigt.“

Die für die E-Akte zum Einsatz kommende Software wird in einem länderübergreifenden Verbund entwickelt und stellt so eine effiziente Nutzung personeller und finanzieller Ressourcen sicher. Innerhalb dieses Verbundes übernahm die Hamburger Justiz die Federführungen für die Integration von Fachverfahren in die E-Akte aus den Bereichen der Fachgerichte und Staatsanwaltschaften.

Laut dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sind die Verfahrensakten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Deutschland spätestens ab dem 1. Januar 2026 flächendeckend elektronisch zu führen.

Kontakt

Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle