Neue Regelung zur Amtstracht

Rechtspfleger:innen in Hamburg dürfen Robe tragen

29. Januar 2025 Pressemitteilung

In der Vergangenheit war es Richter:innen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Anwältinnen und Anwälten vorbehalten, nun dürfen in Hamburg auch Rechtspfleger:innen in ihren Sitzungen bei Gericht eine Robe tragen. Mit einer neuen Verfügung kommt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz damit auch dem Wunsch vieler Kolleginnen und Kollegen nach. In der Grundbuchhalle im Ziviljustizgebäude wurden heute symbolisch Roben übergeben.

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Rechtspfleger:innen in Hamburg dürfen Robe tragen
Rechtspfleger:innen in Hamburg dürfen Robe tragen BJV

Rechtspfleger:innen, die Sitzungen in den Hamburger Amtsgerichten leiten, dürfen künftig eine Robe tragen. Das Tragen ist freiwillig. Das gilt auch für andere Amtshandlungen, wenn es mit Rücksicht auf das Ansehen der Rechtspflege angemessen ist. Diese Amtstracht besteht aus einer Robe in schwarzer Farbe mit einem Besatz aus Samt. Zur Robe soll ein weißes Hemd mit weißer Krawatte bzw. eine weiße Bluse getragen werden.

In einigen anderen Bundesländern dürfen Rechtspfleger:innen bereits eine Robe tragen. In Hamburg lief dazu ein Modellprojekt seit Herbst 2023 bei den Amtsgerichten. Die teilnehmenden Rechtspfleger:innen werteten das Projekt als Erfolg. Eine Robe macht deutlich, dass ihre Träger:innen staatliche Hoheitsgewalt ausüben. Aus der Auswertung geht hervor, dass es auch zu weniger Störungen kam. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz entschied deshalb im Austausch mit der Leitung des Amtsgerichts, dass Rechtspfleger:innen nun regulär Robe tragen dürfen.

Dr. Holger Schatz, Staatsrat der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: "Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen eigenverantwortlich, sachlich unabhängig und objektiv essenzielle Aufgaben im Bereich der Gerichte wahr und führen auch große Sitzungen mit vielen Bürgerinnen und Bürgern durch. Sie repräsentieren das Gericht damit ebenso wie die Richterinnen und Richter. Die Neuregelung zum Tragen der Robe würdigt deutlich sichtbar die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als unverzichtbaren Bestandteil der Justiz und drückt unsere Wertschätzung dieser herausfordernden Tätigkeit aus. Zudem soll das Tragen der Robe, die Autorität und Würde ausstrahlt, den Respekt vor diesem bedeutenden Amt weiter stärken."

Dr. Guido Christensen, Präsident des Amtsgerichts Hamburg: "Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind sehr wichtig für die Justiz. Sie sind - neben den Richterinnen und Richtern - die „zweite Säule der dritten Gewalt“. Nach einem dualen Studium arbeiten sie eigenverantwortlich und sachlich unabhängig in vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben. Ich freue mich, dass dies durch das Tragen von Roben in Verhandlungen jetzt auch dauerhaft nach außen dokumentiert wird."

Sören Georg Sauer, Vorsitzender des Landesverbands Hamburg im Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR): "Für den BDR Hamburg ist es ein essenzieller und in der Entwicklung des Berufsstands folgerichtiger Schritt, dass Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an den Hamburger Amtsgerichten nunmehr in den von ihnen geleiteten Gerichtsverhandlungen Robe tragen. Das Tragen der Robe unterstreicht die Gleichbehandlung der Parteien und verdeutlicht die sachliche Unabhängigkeit der verfahrensleitenden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger signifikant. Diese Entscheidung stärkt das Ansehen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als tragende Säule unseres Rechtsstaats und unterstreicht die Bedeutung des Rechtspflegers als Gericht im Sinne des Gesetzes."

Diplom-Rechtspfleger:innen werden bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und in der Justizverwaltung eingesetzt. Die Tätigkeit ist durch ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Unabhängigkeit bei fachlichen Entscheidungen gekennzeichnet. In der Hamburger Justiz sind aktuell insgesamt knapp 270 Rechtspfleger:innen beschäftigt.

Bei Gericht entscheiden Rechtspfleger:innen unter anderem in Grundbuchsachen bei Eigentumsumschreibungen, nehmen Änderungen im Handels-, Vereins- und Genossenschaftsregister vor, eröffnen Testamente, bearbeiten Mahn- und Vollstreckungsbescheide, führen Verfahren bei Firmen- und Privatinsolvenzen, überprüfen Vormundschaften und bei Betreuungsverfahren die Betreuer:innen.

Bilder der symbolischen Robenübergabe erhalten Sie honorarfrei über die Pressestelle.

Rückfragen der Medien

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Dennis Sulzmann
Telefon: 040 42843 3143
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

Hanseatisches Oberlandesgericht
Gerichtspressestelle
Dr. Marayke Frantzen
Telefon: 040 42843 2017
E-Mail: pressestelle@olg.justiz.hamburg.de

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