Justizsenatorin Anna Gallina: "Die zahlreichen Stiftungen in Hamburg fördern das bürgerschaftliche Engagement und unterstützen viele Projekte und Initiativen. Sie spielen eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Davon profitiert das Gemeinwohl in vielen verschiedenen Bereichen, von der Kultur über die Bildung und Wissenschaft bis hin zu sozialen Anliegen und dem Umwelt- und Tierschutz. Hamburg kann stolz darauf sein, weiter Stiftungshochburg in Deutschland zu sein."
Die im Jahr 2024 neu anerkannten Stiftungen verfolgen insbesondere Zwecke aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Erziehung und (Weiter-) Bildung, Umwelt- und Naturschutz sowie Klimaschutz. Darüber hinaus werden auch Mildtätigkeit, Kunst und Kultur, Tierzucht und Entwicklungszusammenarbeit als Zwecke in mehreren Stiftungssatzungen angegeben.
Insgesamt sind damit nun 1.522 Stiftungen in Hamburg ansässig – so viele wie in keiner anderen deutschen Stadt. Kein anderes Land hat zudem so viele Stiftungen pro Einwohner wie Hamburg. Die Stiftungen verfügen gemeinsam über ein Vermögen von mehr als 13 Milliarden Euro. Die Gründung der ältesten Stiftung Hamburgs liegt fast 800 Jahre zurück. Es ist das „Hospital zum Heiligen Geist“.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist zentral für die rechtliche Anerkennung der Stiftungen zuständig, die bei gemeinnützigen Stiftungen gebührenfrei ist. Das Referat für Stiftungsangelegenheiten der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz unterstützt die Stifter:innen im Anerkennungsverfahren und im laufenden Betrieb der Stiftung im Rahmen der Rechtsaufsicht.