Man kann es nicht riechen, nicht schmecken, nicht sehen: Radon. Das radioaktive Gas, das in Deutschland in jedem Boden vorkommt, entsteht durch den natürlichen Zerfall von Uran. Radon gelangt in die Luft und kann unbemerkt durch undichte Gebäudehüllen in Gebäude eindringen und sich dort sammeln. Über die Atemluft gelangt Radon in die menschliche Lunge und kann Lungenkrebs verursachen. Das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, ist umso größer, je mehr Radon sich in der Atemluft befindet und je länger Radon eingeatmet wird. Radon ist nach dem Rauchen eine der wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs.
Anlass für die Messungen waren die neuen Regelungen im Strahlenschutzgesetz zum Vorkommen von Radon in Innenräumen. Ziel war es, erste Erkenntnisse zu gewinnen, ob und gegebenenfalls in welchem Maß eine Belastung von Innenräumen in Hamburg besteht. Das Ergebnis liegt nun vor und ist erfreulich. Über 99 Prozent der Messergebnisse aus den Hamburger Kitas und Schulen, die an dem Radon-Messprogramm der BJV teilgenommen haben, liegen deutlich unterhalb des im Strahlenschutzgesetz festgelegten Referenzwertes für Aufenthaltsräume. In etwa zehn Prozent der Fälle wurde der niedrigere von der Weltgesundheitsorganisation ((WHO) empfohlenen Wert überschritten. Solch geringe Radonkonzentrationen lassen sich im Allgemeinen durch regelmäßiges Lüften gut mindern. Höheren Belastungen kann man durch Lüftungssysteme, Sanierungen (Abdichtungen) oder geänderte Raumnutzungen begegnen.
Die Behörde empfiehlt, Messungen vorsorglich insbesondere in Aufenthaltsräumen in Kellern, im Souterrain oder Erdgeschoss durchzuführen. Nur so kann eine Belastung durch Radon ausgeschlossen werden. Zwei Messgeräte inklusive Auswertung sind im Handel für ca. 50 bis 60 Euro zu erhalten. Die Hamburger Messergebnisse wurden dem Bundesamt für Strahlenschutz zur Verfügung gestellt, das unter anderem mit aus den Bundesländern gemeldeten Messdaten die Karten zum bundesweiten Radon-Vorkommen bzw. zu Radon-Innenraumkonzentrationen verfeinert.
Fragen zu gesundheitlichen Risiken durch Radon, Messungen sowie Minderungsmaßnahmen können an die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz gerichtet werden (an radon@justiz.hamburg.de). Der Bericht zum Messprogramm ist im Transparenzportal abrufbar: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/2025-ergebnisbericht-2-messwelle-bjv-radon-messangebot-kitas-schulen.
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