Richterwahlausschuss

Dr. Barbara Hohnholz wird Präsidentin des Sozialgerichts Hamburg

15. Oktober 2025 Pressemitteilung

Der Richterwahlausschuss hat heute Dr. Barbara Hohnholz zur Präsidentin des Sozialgerichts gewählt. Sie folgt auf Elisabeth Kreth, die sich nach 7 Jahren als Präsidentin in den Ruhestand verabschiedet.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Porträtfoto von Dr. Barbara Hohnholz
Dr. Barbara Hohnholz Sozialgericht Hamburg

Dr. Barbara Hohnholz wurde 1966 im niedersächsischen Bad Zwischenahn geboren. Sie studierte und promovierte im Medizinrecht in Bremen, kam für das Referendariat jedoch nach Hamburg, wo sie im Jahr 1997 das 2. Staatsexamen ablegte. 1998 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Zunächst erfolgte ihr Einsatz am Sozialgericht Hannover, 2001 wurde sie schließlich zur Richterin am Sozialgericht Stade ernannt. Im gleichen Jahr ging sie für zwei Jahre an das Bundesministerium der Justiz in Berlin, um dort im Referat Arbeits- und Sozialrecht zu arbeiten. Nach dieser Abordnung wechselte sie 2002 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg als Richterin ans Sozialgericht, wo sie bis heute tätig ist. 2004 wurde sie für ein halbes Jahr an das Landessozialgericht abgeordnet und 2011 zur Richterin am Sozialgericht mit der Tätigkeit als weitere aufsichtführende Richterin ernannt. 2021 folgte dann die Ernennung zur Vizepräsidentin des Sozialgerichts Hamburg. Frau Hohnholz ist ausgebildete Güterichterin und Mediatorin und neben dem Richteramt in der Lehre an der Hochschule des Rauhen Hauses  wie auch in der Fortbildung bei der Ärztekammer Hamburg engagiert.

Justizsenatorin Anna Gallina: "Ich freue mich sehr über die Entscheidung des Richterwahlausschusses und gratuliere Dr. Barbara Hohnholz herzlich zur Wahl. Mit ihrer Erfahrung in der Rechtsprechung und ihrem großen Verantwortungsbewusstsein übernimmt Frau Hohnholz die Leitung einer sehr bedeutenden Aufgabe. Ich wünsche ihr für die neue Aufgabe viel Freude und für die Zukunft viel Erfolg."

Hintergrund zur Richterwahl

In Hamburg werden Berufsrichter:innen vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl gewählt. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richter:innen. Der RWA hat 14 ordentliche, jeweils stimmberechtigte Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreter:innen, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richter:innen und zwei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. – je nach Abstimmung – zwei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen. Im Fall der Wahl zur Präsidentin des Sozialgerichts nehmen die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen teil. Der RWA beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Hintergrund Sozialgericht

Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts, der Grundsicherungsleistungen, des Schwerbehinderten- und Versorgungsrechts sowie des Vertragsarztrechts.

Kontakt

Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle