Dr. Thomas Kuhl-Dominik wurde 1961 in Bremen geboren. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst wurde er 1994 in Hamburg zum Richter auf Probe und drei Jahre später zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Von 1998 bis 2001 war er als Referent für Öffentliches Recht an das Gemeinsame Prüfungsamt abgeordnet und von 2001 bis 2005 neben dem Richteramt als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hamburgischen Verfassungsgericht tätig. Im Jahr 2005 wurde er zunächst an das Sozialgericht und anschließend an das Landessozialgericht Hamburg abgeordnet, wo er ein Jahr später zum Richter am Landessozialgericht ernannt wurde. In der Zeit zwischen 2006 und 2008 war Dr. Thomas Kuhl-Dominik an die Justizbehörde abgeordnet, leitete dort die Abteilung für Rechtsprüfung und Öffentliches Recht. Nach seiner Rückkehr an das Landessozialgericht wurde er Ende 2010 zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt. Im Jahr 2024 wurde er zum Vizepräsidenten des Landessozialgerichts ernannt und war in dieser Funktion unter anderem für die Nachwuchsgewinnung im richterlichen Bereich verantwortlich sowie als Pressesprecher tätig. Darüber hinaus engagiert er sich seit vielen Jahren in der Ausbildung der Referendar:innen und als Prüfer in beiden Staatsexamina.
Dr. Frank Schindler wurde 1963 in Minden geboren. Nach dem 2. Juristischen Staatsexamen war er zunächst in einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei tätig, bis er 1994 in den höheren Justizdienst in Schleswig-Holstein eintrat. Im gleichen Jahr schloss er seine Promotion an der Universität Hamburg ab. Dr. Frank Schindler war von 1997 bis 1999 abgeordnet an das Bundesverfassungsgericht und im Anschluss an die damalige Hamburger Justizbehörde. 2001 wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt und war vom 2002 bis 2004 als Präsidialrichter am schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht tätig. Nach einer zweijährigen Abordnung an das schleswig-holsteinische Finanzgericht wurde er dort 2006 zum Richter ernannt und war bis 2011 am Finanzgericht tätig, davon die letzten vier Jahre als Pressesprecher. Anschließend wechselte er an das Finanzgericht Hamburg, wo er von 2016 bis 2019 als Präsidialrichter eingesetzt war. 2018 wurde Dr. Frank Schindler zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht ernannt. Seit 2022 ist er Vizepräsident des Finanzgerichts. Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagiert er sich als Mitglied des Gemeinsamen Prüfungsamtes und leitet eine Arbeitsgemeinschaft für Referendar:innen zur Examensvorbereitung. Zudem begleitet er seit 2016 intensiv die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs am Gericht. Darüber hinaus ist er gerichtlicher Mediator und Güterichter.
Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz: „Ich gratuliere Dr. Thomas Kuhl-Dominik und Dr. Frank Schindler herzlich zu ihrer Wahl. Beide haben in ihren beeindruckenden Laufbahnen gezeigt, wie sehr ihnen die Weiterentwicklung der Justiz und die Ausbildung des juristischen Nachwuchses am Herzen liegen. Sie beide verbindet herausragende juristische Kompetenz mit umfassender Kenntnis der Hamburger Justiz und sie genießen unter den Mitarbeiter:innen hohe Wertschätzung. Ich bin überzeugt, dass beide mit ihrer Kompetenz und ihrem Engagement die Hamburger Justiz weiterhin stärken und zukunftsfähig gestalten werden. Für ihre neuen Aufgaben wünsche ich ihnen viel Erfolg und Freude.“
Hintergrund zur Richterwahl
In Hamburg werden Berufsrichter:innen vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl gewählt. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richter:innen. Der RWA hat 14 ordentliche, jeweils stimmberechtigte Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreter:innen, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richter:innen und zwei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. – je nach Abstimmung – zwei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen. Der RWA beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Hintergrund Sozialgericht
Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts, der Grundsicherungsleistungen, des Schwerbehinderten- und Versorgungsrechts sowie des Vertragsarztrechts. Das Landessozialgericht entscheidet als Oberes Landesgericht über Berufungen gegen Urteile und über Beschwerden gegen andere Entscheidungen des Sozialgerichts. Jedes Jahr bearbeitet das Landessozialgericht gut 1.000 Verfahren: rund 500 Berufungen, etwa 300 Beschwerden im einstweiligen Rechtsschutz und etwa 200 Beschwerden in sonstigen Verfahren. Jeder der fünf Senate des Landessozialgerichts wird in der Besetzung mit einer oder einem Vorsitzenden, zwei weiteren Berufsrichter:innen und zwei ehrenamtlichen Richter:innen tätig.
Hintergrund Finanzgericht
Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. In Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Jeder der fünf Senate des Finanzgerichts wird in der Besetzung mit einer oder einem Vorsitzenden, zwei weiteren Berufsrichter:innen und zwei ehrenamtlichen Richter:innen tätig.
Rückfragen der Medien
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Valerie Meister
Telefon: 040 42843 5294
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de