Justizsenatorin Anna Gallina: "Für Opfer von sexueller Gewalt kann es hochbelastend sein, vor Gericht auszusagen. Sie benötigen Unterstützung und Sensibilität, wenn sie über das sprechen, was sie erleben mussten. Die Erfahrung, das Wissen und die Empathie der Richter:innen gibt den Opfern diesen geschützten Raum vor Gericht, gerade auch in komplexen Fällen. Das wird nun gestärkt. Gleichzeitig kann die Spezialisierung die gerichtliche Aufarbeitung von Sexualdelikten weiter verbessern und die Verfahren effizienter machen. Das ist auch ein deutliches Signal an die Opfer sexueller Gewalt, dass sie der Justiz vertrauen können. Ich begrüße diesen Schritt des Landgerichts deshalb ausdrücklich und danke dem Präsidium sehr dafür, dass es die Kompetenzen in diesen Spezialkammern zusammenführt.“
Landgerichtspräsidentin Birte Meyerhoff: “Die Einrichtung dieser Spezialkammern für Jugendschutz- und Sexualstrafsachen am Landgericht Hamburg war dem Präsidium des Landgerichts und mir ein Anliegen. Ich bin selbst Vorsitzende einer Jugendschutzkammer und weiß um die mit diesen Verfahren verbundenen Schwierigkeiten. Mit der Spezialisierung reagiert das Landgericht auf die wachsenden rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen und Herausforderungen im Sexualstrafrecht. Gerade der in diesen Verfahren nötige Umgang mit komplexen, oftmals emotionalen und hochstreitigen Sachverhalten und schutzbedürftigen Beteiligten erfordert im besonderen Maße Erfahrung, kommunikatives Geschick, spezialisierte juristische Kompetenz und Einfühlungsvermögen. Es freut mich daher besonders, dass wir unsere Expertise nun bündeln und für die Spezialisierung Kolleginnen und Kollegen gewinnen konnten, deren fachliches Wissen und Engagement dazu beitragen werden, die Qualität der Rechtsprechung in diesem sensiblen Bereich nachhaltig zu sichern und weiter zu stärken.“
In den Spezialkammern, die neben den Sexualstraftaten auch weiterhin für die Jugendschutzsachen zuständig sein werden, sind künftig insgesamt 22 Richter:innen tätig. Die Spezialisierung soll es erleichtern, Verfahren mit oft komplexen Beweis- und Belastungssituationen effizient und mit höchster fachlicher Qualität zu führen. Dabei werden die Vorsitzenden der Großen Strafkammern vor allem auch ihre Expertise im Umgang mit traumatisierten Zeuginnen und Zeugen in der Beweiswürdigung und in der Verhandlungsführung einbringen.
Sexualdelikte werden erstinstanzlich vor dem Landgericht verhandelt, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist, eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu erwarten ist oder die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung des Falls oder aus Opferschutzgründen direkt beim Landgericht anklagt. Eine Große Strafkammer ist in der Hauptverhandlung mit bis zu drei Richter:innen besetzt – dem Vorsitz und zwei Beisitzer:innen. Hinzu kommen zwei Schöffinnen und Schöffen. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz unterstützt die Kammern mit einem Fortbildungsangebot, das vor allem psychologische, rechtliche und vernehmungstechnische Themen des Sexualstrafrechts aufgreift.
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