Arnold Keller wurde 1964 in Reinbek geboren. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst wurde er 1996 als Assessor bei der Staatsanwaltschaft eingestellt und 1999 zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt. Von 1998 bis 2017 arbeitete er vornehmlich in Abteilungen für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, zunächst als Dezernent und nach seiner Beförderung zum Oberstaatsanwalt 2011 als Abteilungsleiter. 2017 wurde er zur damaligen Justizbehörde abgeordnet, wo er die Leitung der Abteilung für Straf- und Strafprozessrecht übernahm. 2018 wechselte Keller zur Generalstaatsanwaltschaft Hamburg und wurde dort mit Aufbau und Leitung der neu geschaffenen Zentralstelle Staatsschutz betraut. Dort wurde er 2019 zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannt. Keller ist seit einigen Jahren Ansprechperson der Staatsanwaltschaften für Antisemitismus.
Justizsenatorin Anna Gallina: "Arnold Keller ist tief verwurzelt in den Hamburger Staatsanwaltschaften. Er verfügt über jahrzehntelange Strafermittlungspraxis auch in hochsensiblen Bereichen wie der Organisierten Kriminalität und als Leiter der Zentralstelle Staatsschutz bei der Generalstaatsanwaltschaft. Durch seine Tätigkeit in der Justizbehörde als Abteilungsleiter für Strafrecht verfügt er auch über Verwaltungserfahrung und ein gutes Gespür für Aufgaben an der Schnittstelle zwischen Staatsanwaltschaften und Justizverwaltung. Kolleginnen und Kollegen schätzen ihn für seine ruhige und souveräne Art. Ich gratuliere ihm zu seinen neuen Aufgaben und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg."
Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich: "Als neuer Vize-General war Herr Keller mein absoluter Wunschkandidat. Ich freue mich sehr, dass wir auf diese Weise nun noch enger und vertrauensvoller zusammenarbeiten können. Die Auswahl betrachte ich auch als Anerkennung für die Leistungen der Zentralstelle Staatsschutz, der wir viele Ermittlungserfolge in der Vergangenheit zu verdanken haben und die immer da ist, wenn es um uns herum besonders brenzlig wird."
Zu den Aufgaben der Zentralstelle Staatsschutz, die Keller weiterhin leiten wird, gehören Ermittlungen in Terrorismusverfahren, schwerpunktmäßig im Bereich Islamismus, in herausgehobenen Verfahren von Hasskriminalität im Internet und in allen Verfahren, die in inhaltlichem Bezug zu dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel stehen. Seit 2025 ist die Zentralstelle auch für die Verfolgung von Straftaten der stetig an Bedeutung zunehmenden Phänomenbereiche „Spionage, Sabotage und Angriffe auf die kritische Infrastruktur (KRITIS)“ zuständig.
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg übt einerseits die Dienst- und Fachaufsicht über die ihr nachgeordnete Staatsanwaltschaft aus. Der Generalstaatsanwalt hat für eine sachgerechte und gleichmäßige Rechtsanwendung zu sorgen. Die Generalstaatsanwaltschaft erfüllt auch originäre Ermittlungsaufgaben, zum Beispiel bei Staatsschutzdelikten, die nicht in die ausschließliche Verantwortung des Generalbundesanwalts fallen. Die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg erstreckt sich hier auch auf die Nachbarländer Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.