Justizsenatorin Anna Gallina: "Rund 350 Einrichtungen und Vereine haben im vergangenen Jahr Bußgelder aus dem Sammelfonds erhalten. Er trägt damit spürbar zur Stärkung des Gemeinwohls in unserer Stadt bei, das sich auf so vielen Ebenen und in so vielen Bereichen zeigt. Ich danke allen Einrichtungen und Vereinen in Hamburg, die sich mit großem Einsatz engagieren."
Die höchsten Einzelzuweisungen aus dem Sammelfonds für Bußgelder erhielten 2025 der Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e. V. mit 80.205 Euro, der Weisser Ring e. V., Landesbüro Hamburg, mit 64.628 Euro und Rückenwind – Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen e. V. mit 34.943 Euro. Die übrigen Einrichtungen und Vereine erhielten überwiegend Beträge im vierstelligen Bereich. 50 Einrichtungen erhielten zum ersten Mal Gelder aus dem Sammelfonds.
Ausgeschüttet werden die Beträge in unterschiedlichen Fördergebieten wie Kinder- und Jugendhilfen, Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Beratung und Hilfe bei Gesundheitsthemen, Natur- und Umweltschutz sowie Wissenschaft, Bildung und Kunst.
Im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren können Bußgeldzahlungen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen erfolgen. Der Sammelfonds für Bußgelder macht dieses Verfahren besonders transparent: Gerichte und Staatsanwaltschaften vergeben die Bußgelder nicht direkt an die Einrichtungen, sondern weisen sie den einzelnen Fördergebieten zu. Die Verteilung erfolgt durch unabhängige Gremien. Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit bleiben Direktzuweisungen weiter möglich.
Weitere Informationen und der Bericht für 2025:
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/services/bussgeldfonds-215508