Justizsenatorin Anna Gallina: "Der Datenschutz genießt in Deutschland zurecht einen hohen Stellenwert. Gleichzeitig sehen wir, dass die Strukturen zu unnötigem Aufwand führen und Innovationen ausbremsen können. Das gilt vor allem für Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die in mehreren Ländern tätig sind. Wir sollten die Strukturen deshalb verändern, hin zu einheitlichen Regeln und einem Ansprechpartner, weg von doppelten Prüfungen. Damit leisten wir nicht nur einem Beitrag zum Bürokratieabbau, sondern verbessern auch die Akzeptanz der wichtigen datenschutzrechtlichen Regeln."
Hamburg schlägt in seiner vom Senat beschlossenen Bundesratsinitiative eine Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland vor:
- Künftig soll die bisher informelle Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern eine gesetzliche Grundlage erhalten und verbindliche Regeln für alle Datenschutzbehörden in Deutschland festlegen können. So gibt es weniger Unsicherheiten.
- Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die in mehreren Ländern tätig sind, sollen künftig nur noch mit einer einzigen Datenschutzbehörde sprechen müssen. Das spart Aufwand und beschleunigt Abläufe.
- Wenn eine Datenschutzbehörde bei länderübergreifenden Sachverhalten ein Verfahren geprüft und genehmigt hat, gilt diese Entscheidung auch für alle anderen Behörden. So werden unnötige Wiederholungen vermieden und Lösungen können schneller eingesetzt werden.
Hamburg verspricht sich davon mehr Klarheit und Sicherheit. Alle Beteiligten wissen, welche Regeln gelten – unabhängig davon, wo sie tätig sind. Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen reduziert sich durch diesen Abbau von Bürokratie der Aufwand. Neue Lösungen können so auch schneller und einfacher eingeführt werden. Deutschland würde beim Datenschutz effizienter und einheitlicher, der Schutz persönlicher Daten bliebe dabei weiterhin auf seinem hohen Niveau.