Richterwahlausschuss

Neue Vizepräsidentinnen sowohl am Finanzgericht als auch beim Landessozialgericht Hamburg

08. Juli 2026 Pressemitteilung

Der Richterwahlausschuss hat Dr. Dorothee Wissing zur Vizepräsidentin des Finanzgerichts gewählt. Sie folgt auf ihren Vorgänger Dr. Frank Schindler, der im Februar zum Präsidenten des Finanzgerichts ernannt wurde. Zur Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Hamburg wurde Dr. Karin Bieback gewählt. Sie folgt auf Dr. Thomas Kuhl-Dominik, der im November vergangenen Jahres zum Präsidenten des Landessozialgerichts ernannt wurde.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Porträts von Dr. Dorothee Wissing und Dr. Karin Bieback
Links: Dr. Dorothee Wissing, Vizepräsidentin des Finanzgerichts; rechts: Dr. Karin Bieback, Vizepräsidentin des Landessozialgerichts BJV

Justizsenatorin Anna Gallina: "Ich freue mich über die Wahl dieser beiden herausragenden und führungsstarken Juristinnen. Sie verfügen nicht nur über umfangreiche Erfahrung in der Rechtsprechung, sondern bewegen sich auch sicher im Bereich der Verwaltung. Beide verbinden Kompetenz und Engagement, sei es für die Ausbildung von Referendar:innen, im Bereich der Gleichstellung oder für die Digitalisierung der Justiz. Diese hohen Ämter in den beiden Gerichten sind damit in besten Händen. Ich bin mir sicher, dass beide ihre Sache sehr gut machen werden, und wünsche ihnen alles Gute."

Dr. Dorothee Wissing wurde 1975 geboren. Nach ihrem Abitur absolvierte sie zunächst ein duales Studium zur Dipl.-Finanzwirtin (FH) in der Hamburgischen Finanzverwaltung. Anschließend studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Steuerrecht und arbeitete parallel in Teilzeit als Sachbearbeiterin im Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen. Nach dem Erreichen der Ersten Juristischen Staatsprüfung war Wissing von 2004 bis 2005 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald tätig und promovierte dort im Jahr 2005 über die Hinterziehung von Umsatzsteuer. Nachdem sie von 2005 bis 2007 das Referendariat in Hamburg absolviert hatte, wurde sie im Dezember 2007 zur Richterin auf Probe ernannt und übernahm 2008 den Vorsitz einer Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen am Amtsgericht Hamburg-Mitte. Nach einer Abordnung an das Finanzgericht Hamburg von 2013 bis 2014 war sie dort ab 2014 als Richterin tätig und wurde 2023 zur Vorsitzenden Richterin ernannt. Seit 2013 moderiert sie den richterlichen Qualitätszirkel, bildet seit 2014 Referendarinnen und Referendare aus, ist seit 2015 Gleichstellungsbeauftragte, war von 2017 bis 2024 Mitglied des Präsidiums und betreut seit 2018 das Mentoren-Team.

Dr. Karin Bieback wurde 1974 in Marburg geboren. Nach dem ersten Staatsexamen in Hamburg absolvierte sie einen Master of Laws an der University of Kent in Großbritannien. Für das Referendariat kehrte sie nach Hamburg zurück, wo sie im Jahr 2003 die Zweite Juristische Staatsprüfung ablegte. Von 2003 bis 2006 war Bieback als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Technischen Universität Hamburg-Harburg tätig, 2006 wurde sie zur Richterin auf Probe und schließlich 2008 zur Richterin auf Lebenszeit am Sozialgericht Hamburg ernannt. Es folgten Abordnungen an die Justizbehörde sowie an das Landessozialgericht. 2015 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht Hamburg ernannt. Sie engagierte sich in verschiedenen Gremien und war als Lehrbeauftragte für Sozialrecht tätig, zudem ist sie seit 2008 Mitautorin eines Kommentars zum SGB XII. Seit 2017 ist Bieback Präsidialrichterin mit Schwerpunkt auf IT- und Präsidiumsangelegenheiten und verantwortet maßgeblich Digitalisierungsprojekte wie die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte.

Hintergrund zur Richterwahl

In Hamburg werden Berufsrichter:innen vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl gewählt. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richter:innen. Der RWA hat 14 ordentliche, jeweils stimmberechtigte Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreter:innen, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richter:innen und zwei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. – je nach Abstimmung – zwei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen. Der RWA beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 

Rückfragen der Medien
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Linda Luft
Telefon: 040 42843 3238
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

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