Geflügelpest in Norddeutschland

Ab heute gilt in Hamburg wieder die Stallpflicht

31. Oktober 2025 Pressemitteilung

In Norddeutschland wird auch in diesem Jahr wieder vermehrt die Geflügelpest nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat zuletzt auch in Hamburg 3 Fälle der hochansteckenden Variante bestätigt. Betroffen sind hier derzeit ausschließlich Wildvögel. Bereits am Mittwoch hatte die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz über die nun geltenden Maßnahmen informiert, die dem Schutz der Tiere und der Seuchenprävention dienen.

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Nach Erlass der Allgemeinverfügungen der Bezirksämter gilt ab heute eine Stallpflicht für ganz Hamburg. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese Tiere dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von Art oder Größe der Haltung, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Die Stallpflicht senkt das Risiko, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift, deutlich. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden.

Zum Schutz der Geflügelbestände ist es zudem verboten, in Gefangenschaft gehaltene Vögel in Haltungen in Hamburg aufzunehmen und mit Geflügel oder Tauben an Ausstellungen teilzunehmen. Ausnahmegenehmigungen können insbesondere aus Gründen des Tierschutzes erteilt werden. Eine Vielzahl zeitgleicher Ausbrüche in Haltungen in anderen Bundesländern ließ sich in der Vergangenheit mit Geflügelausstellungen oder Handelsaktivitäten in Verbindung bringen.

Grundsätzlich sollten Tierhalter:innen die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten oder verbessern. Dazu gehört zum Beispiel das Wechseln der Schuhe vor dem Betreten der Ställe oder der Schutz des Futters, Wassers und der Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen.

Hamburger:innen werden weiterhin gebeten, die Funde toter Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in den Bezirksämtern zu melden. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung ins Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel am Geflügelpest-Virus gestorben ist.

Alle aktuellen Infos zur Geflügelpest finden Sie hier: https://www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest/


Hintergrund

Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen auch andere Spezies erkranken können. Ab dem Spätherbst steigt die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Geflügelbestände eingeschleppt werden.

In Hamburg werden unabhängig von der aktuellen Situation ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest vorgenommen.

 

Rückfragen der Medien

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Linda Luft | Pressestelle
Telefon: 040 42843 3238
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

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