Bundesweit ist eine Zunahme schwerer Gewalttaten durch psychisch erkrankte Täter – wie zuletzt am 23. Mai am Hamburger Hauptbahnhof – zu beobachten. Vor diesem Hintergrund haben sich die Behörde für Inneres und Sport (BIS), die Sozialbehörde (SB) und die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) auf eine gemeinsame Strategie verständigt, um Personen, von denen aufgrund einer psychischen Erkrankung eine potenzielle Gefahr für andere ausgeht, frühzeitiger zu erkennen und somit schwere Gewalttaten besser zu verhindern.
Neue Vereinbarung tritt am 1. August 2025 in Kraft
Kernelemente der Zusammenarbeitsvereinbarung, die zum 1. August 2025 in Kraft tritt, sind verbindlich geregelte Verfahren für den behördenübergreifenden Informationsaustausch auf Basis der neuentwickelten Konzepte im Umgang mit psychisch erkrankten Personen, von denen möglicherweise eine Fremdgefährdung ausgeht.
Zukünftig werden anlassbezogene, behördenübergreifende Fallkonferenzen einberufen, um eine gemeinsame Risikobewertung der betroffenen Personen vorzunehmen. Hierfür reicht es aus, wenn eine der beteiligten Behörden einen entsprechenden Bedarf erkennt und das Netzwerk aktiviert („den roten Knopf drücken“). Der Einzelfall wird dann in allen drei Behörden prioritär bearbeitet. Je nach Konstellation können zudem weitere Beteiligte, insbesondere die Ausländerbehörde, die Waffenbehörde oder bezirkliche Gesundheitsämter, eingebunden werden.
Ziel: Kompetenzen bündeln, Risiken besser managen
Ziel der Vereinbarung ist es, die in den beteiligten Behörden vorhandenen Zuständigkeiten und Kompetenzen zu bündeln und auf Grundlage einer gemeinsamen Verantwortungsübernahme mit derartigen Gefahrensachverhalten umzugehen. Die Zusammenarbeit soll so gestärkt und der Informationsaustausch über die betroffenen Personen sichergestellt werden, um mögliche Risikopotenziale frühzeitig zu erkennen und diesen mit aufeinander abgestimmten Hilfs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen zu begegnen.
In den Fallkonferenzen verständigen sich die Beteiligten zugleich über das weitere Vorgehen sowie über mögliche konkrete Maßnahmen. Dazu zählen die gezielte Informationsweitergabe an den örtlich zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst und die zielgerichtete Vermittlung von Therapiemöglichkeiten und bspw. aufsuchenden Hilfen, aber auch die Beantragung gerichtlicher Unterbringungen, längerfristige Observationen oder gemeinsame Gefährderansprachen. Auch die Wirksamkeit der Maßnahmen wird regelmäßig überprüft.
Hamburg setzt sich auch bundesweit für ein besser abgestimmtes Risikomanagement ein
Den beteiligten Behörden ist bewusst, dass auch über die Hamburger Stadtgrenzen hinaus weitere Regelungen und ein stärkerer und interdisziplinärer Austausch von Erkenntnissen für ein abgestimmtes Risikomanagement notwendig sind. Hamburg wird sich daher auch bundesweit weiter aktiv für entsprechende Veränderungen einsetzen – etwa im Rahmen der Innenministerkonferenz und der Gesundheitsministerkonferenz.
Ergänzende Maßnahmen in Hamburg bereits angelaufen
Die Hamburger Behörden haben in ihren jeweiligen Zuständigkeiten bereits umfangreiche Maßnahmen getroffen, um Risikopotenzialen durch psychisch erkrankte Menschen zu begegnen. Eine zentrale Rolle spielt hierbei der durch die Sozialbehörde initiierte und Anfang des Jahres im Senat beschlossene „Landespsychiatrieplan Hamburg 2025“ (Drs.22/17437) dar. Dieser umfasst 25 Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von insbesondere schwer psychisch erkrankten Menschen. Neben dem Ausbau und der Dezentralisierung psychiatrischer Schwerpunktambulanzen zur niedrigschwelligen Behandlung baut die Sozialbehörde derzeit eine Präventionsstelle auf mit dem Ziel, forensische Krankheitsverläufe frühzeitig zu vermeiden und damit auch schwere Straftaten zu verhindern. Diese neue Präventionsstelle wird künftig eine bedeutende Rolle im interbehördlichen Gefährdungsmanagement spielen.
Interdisziplinäre Risikobewertung durch die Polizei
Zugleich hat im Landeskriminalamt (LKA) der Polizei Hamburg im Oktober vergangenen Jahres auch das Kompetenzzentrum für Risikobewertung (KoRis) seine Arbeit aufgenommen. Es stellt, neben der zentralen Eingangsstelle für alle personenbezogenen Gefahrensachverhalte aus dem polizeiinternen sowie polizeiexternen Bereich, mit seinem Kernelement der Risikobewertung unter Einbindung psychologischer Fachkräfte eine interdisziplinäre Einschätzung des Risikopotenzials zu Personen sicher.
Risiko-Screening im Justizvollzug
Weiterhin wurde im Justizvollzug ein niedrigschwelliges Risikoscreening vorrangig für Untersuchungsgefangene durch das Konzept „Proaktive Risikoidentifizierung und strategisches Management für Anschlussmaßnahmen (PRISMA)“ eingerichtet. Das Konzept sieht vor, dass Untersuchungsgefangene, die wegen eines Gewaltdelikts inhaftiert wurden und die Symptome einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung zeigen, frühzeitig hinsichtlich ihres Risikopotenzials überprüft werden. Ziel des Konzepts ist, in Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren frühzeitig möglichen Gefahren durch Präventionsmaßnahmen zu begegnen. Dazu gehört neben einem Übergangsmanagement auch die Stärkung der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Gefangenen.
Innensenator Andy Grote: „Wir wollen Gefahren durch psychisch erkrankte Personen zukünftig noch schneller und besser erkennen und einschätzen. Ein gemeinsam verantwortetes Risikomanagement von Polizei, Gesundheits- und Justizbehörde ist der entscheidende Schlüssel, um Erkenntnisse effektiv zu teilen und gemeinsam konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Während wir uns auf Bundesebene auch weiter für ein länder- und ressortübergreifendes Risikomanagement einsetzen werden, gehen wir in Hamburg schon jetzt einen großen Schritt voran.“
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Wir dürfen Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nicht aus den Augen verlieren. In Hamburg bauen wir deshalb aktuell – im Zuge der Umsetzung des Landespsychiatrieplans – sieben gemeindepsychiatrische Verbünde auf. Diese ermöglichen eine enge, kontinuierliche Begleitung von Betroffenen. So verhindern wir Drehtüreffekte und Behandlungsabbrüche und beugen der Chronifizierung von Krankheitsbildern vor, die dann zu erhöhter Eigen- und Fremdgefährdung führen können. Dieses Risiko lässt sich durch gezielte Behandlung wirksam senken. Hilfe kommt nur an, wenn die Betroffenen rechtzeitig bekannt sind und erreicht werden. Dafür braucht es einen verlässlichen, rechtssicheren Austausch von Informationen – ressortübergreifend und in Zukunft auch länderübergreifend. Wir gehen hier voran. Das Netzwerk Risikomanagement schafft verbindliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Innenbehörde, Sozialbehörde und Justizbehörde. Unser Ziel ist es, die wenigen Einzelfälle, in denen von psychisch erkrankten Menschen eine Gefahr für andere ausgehen könnte, frühzeitig zu erkennen. Dann greifen individuell zugeschnittene Maßnahmen, die konkrete Hilfen für die Betroffenen bieten und gleichzeitig das Risiko von Fremdgefährdungen vermindern.“
Justizsenatorin Anna Gallina: „Wir setzen gemeinsam neue Standards in der Zusammenarbeit der Behörden. Als Verantwortungsgemeinschaft führen wir die bestehenden Konzepte zusammen und machen das Risikomanagement effektiver und effizienter. Neben der Stärkung der Gefahrenabwehr geht es darum, die Versorgung der psychisch erkrankten Personen weiter zu verbessern. Nach der schrecklichen Tat in Brokstedt haben wir in Hamburg bereits den Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen neu geregelt, insbesondere in der Untersuchungshaft. Jetzt verstärken wir den Informationsaustausch über Personen mit psychischen Auffälligkeiten und einem damit verbundenen Risiko für Gewalttaten. Teil dieses abgestimmten Risikomanagements ist unser Konzept PRISMA im Justizvollzug. Dabei werden fallbezogene Informationen gebündelt und auch im Rahmen von Fallkonferenzen ausgetauscht, um besser Handlungsbedarfe zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen abzuleiten.“
Rückfragen der Medien
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E-Mail: pressestelle@soziales.hamburg.de
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