Geflügelpest

Ende der Stallpflicht in Hamburg

30. April 2026 Pressemitteilung

Die im Herbst 2025 erlassene Stallpflicht für Geflügel in Hamburg wird ab dem 4. Mai 2026 aufgehoben. Die Bezirksämter, denen die Entscheidung über die Aufhebung der Aufstallungspflicht obliegt, haben hierzu entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Das Virus der Aviären Influenza (Geflügelpest) ist in Deutschland inzwischen in der Wildtierpopulation nahezu ganzjährig zu finden. In Hamburg sind die positiven Nachweise des Virus in Wildtieren derzeit jedoch stark rückläufig.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Ein Huhn im Stall
IMAGO / Daniel Scharinger

Die zuständigen Behörden rufen die Tierhaltenden dennoch weiterhin dazu auf, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu zählen beispielsweise das Wechseln der Schuhe vor dem Betreten der Ställe sowie der Schutz des Futters, Wassers und der Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen.

Nach Erlass der Allgemeinverfügungen der Bezirksämter galt seit dem 31. Oktober 2025 eine Stallpflicht für ganz Hamburg. Sie betraf Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese Tiere durften bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht galt unabhängig von Art oder Größe der Haltung, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohten Bußgelder. Eine Stallpflicht senkt das Risiko, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift, deutlich. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden.

Unabhängig von der Aufhebung der Stallpflicht bleibt die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben in der Freien und Hansestadt Hamburg weiterhin untersagt. Ebenso dürfen keine in Gefangenschaft gehaltenen Vögel über Märkte, Börsen, Ausstellungen oder mobile Anbieter in Haltungen aufgenommen werden. Begründete Ausnahmen können beim zuständigen Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des jeweiligen Bezirksamtes beantragt werden.

Alle Infos zur Geflügelpest finden Sie hier: https://www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest/

Hintergrund

Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen auch andere Spezies erkranken können. Ab dem Spätherbst steigt die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Geflügelbestände eingeschleppt werden. In Hamburg werden unabhängig von der aktuellen Situation ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest vorgenommen.

Kontakt

Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle