Vorstoß für besseren Mieterschutz

Hamburg bringt mit weiteren Ländern die Mietpreisbremse voran

14. Februar 2025 Pressemitteilung

In der heutigen Bundesratssitzung hat Hamburg gemeinsam mit weiteren Ländern zwei Gesetzentwürfe zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 vorangebracht. Zudem hat Hamburg einen Entschließungsantrag zur Reform der Eigenbedarfskündigungen vorgelegt, der in die Ausschüsse überwiesen wurde.

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Hamburg hat sich wiederholt dafür stark gemacht, Mieterinnen und Mieter besser vor steigenden Mieten und Kündigungen zu schützen. In der heutigen Bundesratssitzung konnten in diesem Sinne gleich mehrere Beschlüsse erfolgreich gefasst werden:

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen (Drs. 606/24), der auf eine Hamburger Initiative gemeinsam mit den Ländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg zurückgeht. Flankierend dazu hat auch der parallel eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 6/25) mit einer Änderungsempfehlung eine Mehrheit erhalten. Schließlich hat Hamburg einen Entschließungsantrag zur Reform des Eigenbedarfskündigungsrechts in den Bundesrat eingebracht (Drs. 68/25), der nun in den Ausschüssen beraten werden soll.

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Regelungen des Rechts der Wohnraummiete (Drs. 5/25) hat der Bundesrat keinen Einspruch erhoben, aber auch keine Empfehlungen abgegeben. Die Hamburger Änderungsanträge, in denen es unter anderem um die Begrenzung von Möblierungszuschlägen bei der Vermietung von möblierten Wohnungen oder der Einführung einer Kappungsgrenze für Indexmieten, die die Mietanpassungsmöglichkeiten auf höchstens 3,5 Prozent pro Jahr begrenzt ging, haben leider keine Mehrheit gefunden. 

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: "Solange keine Entspannung auf dem Hamburger Wohnungsmarkt eingetreten ist, müssen wir alle Instrumente nutzen, um übermäßige Mietensteigerungen zu vermeiden. Heute haben wir im Bundesrat mit der Zustimmung zur Verlängerung der Mietpreisbremse eine wichtige Entscheidung für Mieterinnen und Mieter getroffen und die Hamburger Bundesratsinitiative zur Eigenbedarfskündigung in die Ausschüsse überwiesen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen der Länder bedanken."

Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz: "Bezahlbarer Wohnraum ist das große soziale Thema. Auf angespannten Mietwohnungsmärkten ist das Angebot knapp und häufig teuer. Das belastet nicht nur Haushalte mit niedrigem Einkommen, sondern auch die Durchschnittsverdiener:innen. Hamburg hat sich für mehrere Maßnahmen stark gemacht, um für eine bessere Entlastung der Mieter:innen zu sorgen. Die Verlängerung der Mietpreisbremse hilft dabei, die Mietpreise im Griff zu behalten. Eine Reform des Rechts auf Eigenbedarfskündigung soll Mieter:innen besser vor missbräuchlichen Kündigungen schützen."

Hintergründe:

Mietpreisbremse
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern, um Mieterinnen und Mieter vor steigenden Neuvertragsmieten zu schützen und den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern. Die Mietpreisbremse ist seit ihrer Einführung im Jahr 2015 bereits einmal verlängert worden. Den Landesregierungen soll es mit dem Gesetz ermöglicht werden, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt auch über den 31. Dezember 2025 hinaus durch Rechtsverordnung zu bestimmen und so die Mietpreisbremse zur Anwendung zu bringen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, den Mieterschutz zu verbessern und Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern, insbesondere in Ballungszentren mit hohen Mietsteigerungen. Dazu sollen verschiedene Gesetzesänderungen erfolgen, wie die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von sechs auf sieben Jahre, die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach § 558 BGB in angespannten Wohnungsmärkten von 15 auf elf Prozent in drei Jahren oder eine Verpflichtung zur Ausweisung eines Möblierungszuschlags bei der Vermietung möblierten Wohnraums. Hamburg hat in Anlehnung an vergangene Bundesratsinitiativen Anträge eingebracht, um Kurzzeitvermietungen und die Ausweisung des Möblierungszuschlags klarer zu regeln, um § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Verbot von Mietpreisüberhöhung) zu reformieren und damit durchsetzbar auszugestalten sowie um den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr zu kappen.

Entschließung des Bundesrates: Sozialere Ausgestaltung des Rechts auf Kündigung wegen Eigenbedarfs
Ziel der Hamburger Bundesratsinitiative ist es, die Bundesregierung aufzufordern, das Recht auf Eigenbedarfskündigung zu reformieren und somit im Sinne der Mieterinnen und Mieter sozialer auszugestalten. Der Personenkreis und die Nutzungsart, für den die Vermieterin oder der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen kann, soll stärker beschränkt werden. Zudem soll gesetzlich geprüft und klargestellt werden, wie das Eigenbedarfskündigungsrecht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) anwendbar ist. Neben einer Verlängerung der Kündigungsfrist sollen Vermieterinnen und Vermieter gesetzlich verpflichtet werden, über alternative Wohnungen zu informieren und diese gegebenenfalls anzubieten. Weiterhin soll eine Sperrfristregelung für Eigenbedarfskündigungen nach dem Kauf einer vermieteten Wohnung eingeführt werden, die sich an die Regelungen für die Umwandlung in Wohnungseigentum anlehnt. Die Rechtsfolgen bei vorgetäuschtem Eigenbedarf sollen gesetzlich nachgeschärft werden.

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