Bei der Bekämpfung von Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzung in den sozialen Netzwerken stehen die Strafverfolgungsbehörden vor einem Problem: Für die Ermittlerinnen und Ermittler ist es oft nicht möglich, die - häufig unter Pseudonymen auftretenden - Urheberinnen und Urheber strafrechtlich relevanter Inhalte zu ermitteln. Die größten Anbieter sozialer Netzwerke sitzen im Ausland und verweisen bei Auskunftsverlangen deutscher Behörden häufig auf den Rechtshilfeweg über die landeseigenen Justizbehörden. Entsprechende Ersuchen werden dann - wenn überhaupt - erst nach Monaten beantwortet.
Um dieses Problem zu beheben, fordert Hamburg die Bundesregierung mit einer Entschließung des Bundesrats auf, bei der Umsetzung ihres Maßnahmenpakets zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität das sogenannte Marktortprinzip zu statuieren. Dadurch würden die Betreiber sozialer Netzwerke verpflichtet, den deutschen Strafverfolgungsbehörden Auskunft zu erteilen - und zwar unabhängig von ihrem Sitz beziehungsweise dem Speicherort der angeforderten Daten.
Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: "Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Debatten in den sozialen Netzwerken zunehmend aggressiv und hasserfüllt geführt werden. Das vergiftet den Diskurs. Es darf uns nicht egal sein, wenn Privatpersonen, Ehrenamtliche aber auch zunehmend Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker bedroht werden und im schlimmsten Fall aus Worten Taten werden. Wir begrüßen die Initiativen der Bundesregierung, doch das reicht nicht aus. Wir wollen, dass mehr Fälle von Hate Speech angezeigt werden. Gleichzeitig müssen wir unsere Staatsanwaltschaften in die Lage versetzen, die Urheberinnen und Urheber von Hasspostings zu stellen. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass sich Facebook, Twitter und andere nicht mehr einfach wegducken können, wenn Ermittlerinnen und Ermittler aus Deutschland Auskünfte erfragen."
Hintergrund
Auf Initiative Hamburgs wird Hasskriminalität bereits seit 2018 bundesweit detaillierter von den Staatsanwaltschaften erfasst. Dazu zählt auch, ob die Taten über das Internet begangen wurden. In der Hamburger Staatsanwaltschaft werden alle Verfahren zu Hate Speech in einer Abteilung mit neun Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bearbeitet. Mit der Koordinierungsstelle OHNe Hass will die Justizbehörde Medienunternehmen, Beratungsstellen und Staatsanwaltschaft vernetzen. Ziel ist es, mehr Anzeigen zu generieren und die Täterinnen und Täter effektiver zu verfolgen.