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Digitale Justiz

Mit der E-Akte gegen die Papierflut

11. Februar 2020 Pressemitteilung

Die Digitalisierung in der Hamburger Justiz schreitet weiter voran. Die Justizbehörde führt bei Gericht und in der Staatsanwaltschaft die elektronische Akte ein. Sie soll die Arbeit erleichtern – auch vor dem Hintergrund immer komplexer werdender Verfahren.

  • Justiz und Verbraucherschutz
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André Otto/Justizbehörde

Ab diesem Monat nutzt die Staatsanwaltschaft Hamburg die neue Anwendungssoftware "eIP" (= elektronisches Integrationsportal) für ihre elektronische Hilfsakte etwa bei bestimmten großen Wirtschaftsstrafverfahren. Im Sommer 2020 startet die Pilotierung der elektronischen Akte in einigen Kammern des Landgerichts Hamburg und in der zweiten Jahreshälfte in einigen Kammern der Fachgerichtsbarkeit. Außerdem wird es WLAN in allen Hamburger Gerichtssälen geben. Bis Jahresende soll schließlich die elektronische Akteneinsicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über das bundesweite Akteneinsichtsportal starten.

Alle Verfahrensbeteiligten, darunter vor allem Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Behörden, können schon seit Januar 2018 ihre Schriftsätze elektronisch bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft Hamburg einreichen. Zudem wurde länderübergreifend intensiv an der Entwicklung der Software für die elektronische Aktenführung gearbeitet und die notwendige Serverinfrastruktur aufgebaut.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Einführung der elektronischen Akte erst zum 1. Januar 2026. Für Hamburg soll die neue Anwendungssoftware aber schon ab dem Jahr 2021 schrittweise ausgerollt werden. Ab dem Jahr 2022 werden durch die gesetzliche Nutzungspflicht zum elektronischen Rechtsverkehr bereits etwa zweidrittel aller Schriftsätze elektronisch eingereicht werden.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: "Die elektronische Akte wird das Gesicht der Justiz grundlegend ändern. Sie steht für unsere moderne und papierlose Zukunft. Sie ermöglicht ein deutlich effizienteres und flexibleres Arbeiten bei Gericht und in der Staatsanwaltschaft. Schnelleres und einfacheres Durchsuchen von Texten, gleichzeitiges Arbeiten mehrerer Personen mit derselben Akte und bessere Möglichkeiten für Homeoffice sind nur einige der Vorteile. Die Justiz wird durch sie ein moderner Arbeitgeber, der mit Anwaltskanzleien und Unternehmen auf Augenhöhe agiert."

Dr. Oliver Krieg, Vizepräsident des Arbeitsgerichts Hamburg, erklärt: "Um die Vorteile der digitalen Arbeitsweise in Zukunft vollumfänglich nutzen zu können, muss die Justiz nicht nur große technische Herausforderungen bewältigen. Es gilt auch, alle Beschäftigten in diesen Prozess einzubeziehen und mitzunehmen. Ich sehe uns da auf einem guten Weg."

Hintergrund

Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Einführung einer elektronischen Verfahrensakte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ergeben sich aus dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05. Juli 2017. In Hamburg wird durch das Projekt "ERV-Gesamtstrategie" die Einführung der elektronischen Verfahrensakte geplant und die Umsetzung koordiniert. Neben einer zentralen Projektgruppe in der Justizbehörde gibt es sogenannte Umsetzungsprojekte, die die Umsetzung in den verschiedenen Dienststellen steuern. Hamburg arbeitet im länderübergreifenden Entwicklungsverbund eIP. Hierzu gehören neben Hamburg auch folgende Bundesländer: Bayern, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.