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Coronavirus in Hamburg

Justiz leistet Beitrag zum Gesundheitsschutz

16. März 2020 Pressemitteilung

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und Menschen vor einer COVID-19-Infektion zu schützen, wurden Vorgaben und Empfehlungen für Hamburgs Gerichte, die Staatsanwaltschaften, den Strafvollzug und die Behörde selbst getroffen.

  • Justiz und Verbraucherschutz
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Dazu Justizsenator Dr. Till Steffen: "Auch die Justiz steht vor immensen Herausforderungen. Wir müssen alles tun, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Das bedeutet erhebliche Einschnitte bei fast allen Abläufen. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass die Justiz arbeitsfähig bleibt und dringende Fälle weiterhin bearbeitet werden können. Deshalb nehmen wir dort Einschränkungen vor, wo es möglich und vertretbar ist. Mir ist bewusst, dass die Situation in den Gerichten und Justizvollzugsanstalten, in den Staatsanwaltschaften und der Justizbehörde sehr belastend ist. Doch der Schutz der Gesundheit geht vor. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz und dafür, dass Sie auch in dieser schwierigen Zeit die Stellung halten."

Maßnahmen und Empfehlungen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Der Zutritt zu den Gerichtsgebäuden und den Gebäuden der Staatsanwaltschaften ist allen Personen, die in den letzten 14 Tagen ein Risikogebiet (www.rki.de/ncov-risikogebiete) besucht oder in dieser Zeit Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person gehabt haben, von heute an verboten. Auch die übrigen Personen werden, sofern sie nicht an Gerichtsverhandlungen beteiligt sind, aus Gründen des Gesundheitsschutzes dringend gebeten, keine Gerichtsverhandlungen zu besuchen und bei der Staatsanwaltschaft die Gebäude nur im Eingangsbereich zu betreten. Schriftliche Eingaben werden dort über die Logen entgegengenommen. Ebenso werden dort auch Akten in Eilt-Fällen (z.B. in Haftsachen) ausgehändigt. Sonstige Akteneinsicht erfolgt postalisch. Der Publikumsverkehr mit der Generalstaatsanwaltschaft ist bis auf weiteres eingestellt.    

Mündliche Verhandlungen, Hauptverhandlungen, Anhörungen und Beratungen der Gerichte werden ab heute möglichst auf dringende Fälle reduziert. Die Prüfung obliegt den jeweiligen Vorsitzenden Richterinnen und Richtern im Einzelfall. Dies soll dabei helfen, persönliche Kontakte zu minimieren. Wir rechnen auch unter den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstellen mit Ausfällen, Verdachts- und Infektionsfällen. Bei positiven Testungen leitet das Gesundheitsamt die notwendigen Schritte ein. Unabdingbare Termine wie etwa eine Haftprüfung sollen in Kürze über eine audiovisuelle Anhörung per iPad durchgeführt werden, bei der sich die Beteiligten nicht persönlich begegnen.

Maßnahmen im Bereich des Strafvollzugs

Bis auf weiteres wird auch zu den Hamburger Justizvollzugsanstalten Personen kein Zugang gewährt, die grippeähnliche Symptome aufweisen (z.B. Fieber, Husten, Atemnot), sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben und/oder innerhalb dieser Zeit Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person oder einem Verdachtsfall hatten.

Um ausreichend Kapazitäten für eine Aufnahmequarantäne- und eine Isolierstation zu schaffen, wird die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen, die noch nicht angetreten wurden, befristet aufgeschoben, soweit nicht im Einzelfall zwingende spezialpräventive Gründe entgegenstehen. Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen zum Beispiel Schwarzfahrer, die ihre Geldstrafe nicht bezahlt haben. Zudem ist geplant, auch die Vollstreckung der bereits laufenden Ersatzfreiheitsstrafen in den Hamburger Justizvollzugsanstalten vorübergehend zu unterbrechen. Betroffen sind davon ca. 90 Personen.

Darüber hinaus wird auch der Jugendarrest vorübergehend nicht vollzogen. Der Jugendarrest ist ein kurzzeitiger Freiheitsentzug von einem Wochenende bis maximal vier Wochen, der bei leichteren und mittleren Straftaten Jugendlicher angeordnet wird.

Heute und morgen müssen Besuche bei Gefangenen aus organisatorischen Gründen entfallen. Derzeit wird geprüft, wie und in welchem Umfang weiterhin Besuch stattfinden kann.

Mit diesen Maßnahmen möchte die Justizbehörde das Risiko einer Ansteckung in den Justizvollzugsanstalten verringern, die medizinischen Ressourcen im Justizvollzug konzentrieren und die Personalstärke in anderen Bereichen erhöhen. Gleichzeitig sollen die Gefangenen nur dringend notwendige Einschränkungen hinnehmen müssen.

Maßnahmen in der Justizbehörde

Auch in der Justizbehörde ist allen Personen der Zutritt verboten, die in den letzten 14 Tagen ein Risikogebiet besucht oder in dieser Zeit Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person gehabt haben.

Für die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen wie auch in Angelegenheiten der Stiftungsaufsicht gibt es bis auf weiteres keine Sprechzeiten mehr. Die Verfahren werden ausschließlich auf schriftlichem oder elektronischem und/oder telefonischem Weg geführt. Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Internetseite zu Auslandsentscheidungen beziehungsweise auf der Stiftungsseite.

Auch Personen, die Anträge bei der Justizkasse stellen möchten oder Fragen haben, werden gebeten, sich telefonisch, per Mail oder per Fax an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizkasse zu wenden. Sämtliche Kontaktdaten sind auf allen Schreiben der Justizkasse abgedruckt. Zahlungen an die Justizkasse sind unbar auf das bekannte Konto der Justizkasse zu überweisen.

Der Betrieb in der sich ebenfalls in den Räumen der Justizbehörde befindlichen Justizvollzugschule wird eingeschränkt. Anwärterinnen und Anwärter des Allgemeinen Vollzugsdienstes werden ihre Kolleginnen und Kollegen in den Anstalten unterstützen. Die Teilnehmenden des Lehrgangs legen heute und morgen noch Prüfungen ab, erhalten anschließend bis Ende der Woche Urlaub und werden ab der kommenden Woche in den Anstalten eingesetzt.