Coronavirus in Hamburg

Justizvollzug verstärkt Maßnahmen zum Gesundheitsschutz

17. März 2020 Pressemitteilung

Um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Menschen vor einer Infektion zu schützen, ergreifen die Hamburger Justizvollzugsanstalten weitere Schutzmaßnahmen.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Coronavirus mit Stetoskop
colourbox.de / Tashatuvango

Dazu Justizsenator Dr. Till Steffen: "Wir müssen die Menschen vor dem Coronavirus schützen und konsequent gegen die Ausbreitung der Infektion ankämpfen. Das bedeutet auch in den Justizvollzugsanstalten weitere Einschränkungen. Wir wollen damit sicherstellen, dass die Anstalten leistungsfähig bleiben und vorbereitet sind. Die Situation bleibt eine riesengroße Herausforderung und ich möchte mich noch einmal herzlich für das Engagement aller Beteiligten bedanken."

Um ausreichend Kapazitäten für eine Aufnahmequarantäne- und eine Isolierstation zu schaffen, werden vorerst keine Ersatzfreiheitsstrafen mehr vollstreckt. Das gilt ab heute über die Ersatzfreiheitsstrafen hinaus, die noch nicht angetreten wurden, auch für Ersatzfreiheitsstrafen, die bereits angetreten wurden. Letzteres betrifft etwa 40 Personen. Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen zum Beispiel Schwarzfahrer, die ihre Geldstrafe nicht bezahlt haben.

Darüber hinaus werden Veranstaltungen, Beratungen oder sonstige Leistungen von Externen in den Justizvollzugsanstalten bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr zugelassen. Hiervon ausgenommen sind Ärztinnen und Ärzte, der Anstaltskaufmann sowie die Hygienebeauftragte. Auch Baumaßnahmen und Reparaturarbeiten werden weiter durchgeführt.

Zudem werden Besuche von Gefangenen in allen Justizvollzugsanstalten ab morgen nur noch in begründeten Einzelfällen nach Entscheidung der Anstaltsleitung gewährt und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen (mittels einer Trennscheibe) durchgeführt.

Schließlich werden in den Justizvollzugsanstalten bis auf weiteres keine Vollzugslockerungen – Genehmigungen für Gefangene, die Justizvollzugsanstalt befristet zu verlassen – mehr gewährt. In begründeten Einzelfällen kann die jeweilige Anstalt von dieser Regelung abweichen.

Mit diesen Maßnahmen möchte die Justizbehörde das Risiko einer Ansteckung in den Justizvollzugsanstalten verringern, die medizinischen Ressourcen im Justizvollzug konzentrieren und die Personalstärke in anderen Bereichen erhöhen. Gleichzeitig sollen die Gefangenen nur dringend notwendige Einschränkungen hinnehmen müssen. Weitere Maßnahmen werden derzeit geprüft.

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