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Neue Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts

Justizsenator Steffen überreicht Anne Groß Ernennungsurkunde

26. März 2020 Pressemitteilung

Von der Vizepräsidentin zur Präsidentin: Anne Groß hat heute ihre Ernennungsurkunde entgegen genommen. Die 56-Jährige folgt auf Friedrich-Joachim Mehmel. Damit wurde eine weitere Top-Position in der Hamburger Justiz mit einer Frau besetzt.

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Dennis Sulzmann/Justizbehörde

Justizsenator Dr. Till Steffen: "Ich freue mich sehr darüber, dass das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Anne Groß eine hochkompetente und engagierte Juristin als Präsidentin bekommt. Sie hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie auch bei sehr komplexen Fragen einen kühlen Kopf bewahrt und kluge Entscheidungen trifft. Sie kennt sich aus in der Hamburger Justiz und wird allseits geschätzt. Wir haben hier die richtige Person an der richtigen Stelle."

Anne Groß wurde 1963 in Brake (Unterweser) geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften in Passau und Freiburg. Ihre Erste Juristische Staatsprüfung legte sie 1988 in Freiburg ab. 1990 begann sie ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Jahr 1992 nahm sie 1993 die Tätigkeit als Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg auf.

Nach Abordnungen an die Justizbehörde im Jahr 2006 und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im Jahr 2009 wurde sie 2012 zur Richterin am Oberverwaltungsgericht ernannt. Dort war sie unter anderem als Präsidialrichterin für die Bereiche Präsidium, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Im Januar 2018 übernahm sie das Amt der Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts.

Anne Groß folgt auf Friedrich-Joachim Mehmel, der im Januar 2020 nach mehr als fünf Jahren als Präsident des Oberverwaltungsgerichts in den Ruhestand getreten ist.

Hintergrund

In Hamburg werden Berufsrichterinnen und Berufsrichter vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl vorgeschlagen. Auf Basis dieses Vorschlages ernennt der Senat die Richterinnen und Richter. Der RWA hat 14 Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertretern, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richterinnen und Richtern sowie zwei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Er beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.