Justizsenator Dr. Till Steffen: "Wir müssen Hamburgs Justiz in allen wesentlichen Bereichen funktionsfähig halten und gleichzeitig die Ansteckungsgefahr reduzieren. In den Gerichten und Justizvollzugsanstalten vermeiden wir deshalb physische Kontakte so weit wie möglich. Mit der audiovisuellen Anhörung ermöglichen wir nun, dass zum Beispiel eine Haftprüfung sicher durchgeführt werden kann, auch wenn bei einem Gefangenen eine Corona-Infektion bestätigt wurde oder er als Verdachtsfall gilt. In diesen Zeiten braucht es neben viel Engagement auch solche kreative Lösungen, um den Rechtsstaat am Laufen zu halten."
Für die audiovisuelle Anhörung stehen in den Hamburger Justizvollzugsanstalten acht Tablets bereit. Das Amtsgericht und die dort zuständigen Ermittlungsrichterinnen und –richter können für diese Videoschalten auch ihre Notebooks bzw. Rechner nutzen. Die dabei verwendete Software wird über Dataport, den IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung, bereitgestellt.
Die Anhörung über Tablet ist bei Gefangenen gedacht, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben oder sich als Verdachtsfall in Quarantäne befinden. Die Richterinnen und Richter können so ohne physischen Kontakt zum Gefangenen zum Beispiel über eine Untersuchungshaft oder das Aussetzen einer Strafe zur Bewährung entscheiden. Dazu werden die Tablets in die Hafträume gebracht bzw. im Türbereich auf einem Stativ befestigt. Die Verteidigerinnen und Verteidiger können im Gerichtssaal an der Anhörung teilnehmen. Im Anschluss an die Anhörungen werden die Geräte desinfiziert.
Um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, wurden in der Hamburger Justiz bereits mehrere Schutzmaßnahmen umgesetzt. In den Justizvollzugsanstalten wurden Besuche von Gefangenen eingeschränkt. Genehmigte Besuche finden hinter Trennscheiben statt. In den Gerichten wurde der Publikumsverkehr ebenfalls heruntergefahren und es gelten strikte Abstandsregelungen.