Folgen der Corona-Pandemie abfedern

Vollzug in Hamburg gibt einfache Handys an Gefangene aus

18. April 2020 Pressemitteilung

Zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus mussten Besuche, Angebote und Lockerungen in den Hamburger Justizvollzugsanstalten stark eingeschränkt werden. Damit Gefangene in Kontakt mit Angehörigen bleiben und weiterhin wichtige private Angelegenheiten klären können, erhalten sie in einigen Anstalten einfache Prepaid-Handys.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Ein Nokia Tastenhandy liegt auf einem Tisch.
BJV

In den Hamburger Justizvollzugsanstalten sollen schrittweise insgesamt rund 470 Handys ausgegeben werden. Gefangene in den Anstalten Billwerder und Fuhlsbüttel sowie in der Sozialtherapeutischen Anstalt können die Prepaid-Handys für jeweils 20 Euro erwerben. In der Untersuchungshaftanstalt und in der JVA Hahnöfersand werden keine Telefone ausgegeben. Die benötigten SIM-Karten inklusive Guthaben müssen von Angehörigen oder Bekannten an die Gefangenen geschickt oder in der jeweiligen Anstalt abgegeben werden.

Die Prepaid-Handys haben keine Kamera und sind nicht internetfähig. Es ist damit lediglich telefonischer Kontakt möglich.

Die Geräte und SIM-Karten werden vor der Ausgabe registriert. Es gelten strenge Nutzungsbedingungen, die von den Anstalten erarbeitet wurden. Die Handys dürfen nur im eigenen Haftraum genutzt und nicht an andere Gefangene übergeben werden. Die Geräte können jederzeit kontrolliert, ausgelesen und bei Missbrauch eingezogen werden. Kontakt- und Gesprächslisten dürfen nicht gelöscht werden. Den Verlust oder die Beschädigung des Handys oder der SIM-Karte müssen die Gefangenen sofort anzeigen. Bei einer missbräuchlichen Nutzung erstatten die Anstalten Strafanzeige und übergeben die Geräte und Karten an die Ermittlungsbehörden.

Sobald den Gefangenen wieder mehr Freiheiten gewährt werden können (vor allem Besuche und Lockerungen), wird die Zulassung der Prepaid-Handys zurückgenommen. Die Handys und SIM Karten werden dann zur Habe der Gefangenen gegeben und ihnen bei der Entlassung ausgehändigt. Auch das Einsammeln der Geräte wird durch die Nutzungsbedingungen geregelt und sichergestellt.

Mit der Ausgabe von Handys will die Justizbehörde die Folgen der Corona-Krise im Vollzug abmildern. Wegen der aktuellen Lage sind unter anderem Besuche und Lockerungen in den Anstalten stark eingeschränkt. Diese befristete technische Lösung hilft dabei, dass Gefangene weiterhin den sozialen Kontakt zu ihren Angehörigen halten können.

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