Justizsenatorin Anna Gallina hebt hervor: "Ich gratuliere Herrn Dr. Maatsch und freue mich sehr darüber, dass die Hamburger Richterinnen und Richter an den Bundesgerichten so hoch geschätzt werden. Ich wünsche Herrn Dr. Maatsch alles Gute für diese wichtige und spannende Aufgabe. Dass dieses Jahr zudem gleich viele Frauen und Männer an den Bundesgerichtshof gewählt worden sind, ist ein ganz wichtiges Signal für die Zukunft, das für die kommenden Jahre beispielgebend sein sollte."
Dr. Asmus Maatsch (49)
Dr. Maatsch ist derzeit noch Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht. Er ist im Jahr 2001 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg eingetreten, absolvierte seine Zeit als Richter auf Probe am Amtsgericht sowohl in Straf- als auch in Zivilsachen und war außerdem als Referent für Strafrecht und Öffentliches Recht beim Gemeinsamen Prüfungsamt am Hanseatischen Oberlandesgericht tätig. Im Jahr 2004 wurde er als Richter am Amtsgericht auf Lebenszeit ernannt. Zwei Jahre später wechselte er an das Landgericht und war dort unter anderem stellvertretender Vorsitzender einer Großen Strafkammer. Von 2008 bis 2010 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im September 2010 kehrte er an das Landgericht zurück und war in der dortigen Pressekammer tätig. Im April 2012 wurde er zur Erprobung an das Hanseatische Oberlandesgericht abgeordnet. Nach seiner Rückkehr an das Landgericht erfolgte im Jahr 2013 eine weitere Abordnung, diesmal an die Behörde für Justiz und Gleichstellung zur Leitung des Teilprojekts Recht im behördenübergreifenden Gesamtprojekt "Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes". Im Oktober 2013 wurde Dr. Maatsch – während der Abordnung – zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert. Nach Rückkehr zum Landgericht im Juni 2015 hatte er hier den Vorsitz einer Zivilkammer (Baukammer) inne, bis er zum 1. Februar 2017 an das Hanseatische Oberlandesgericht versetzt wurde, wo er seitdem als Beisitzer einem speziell für Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständigen Zivilsenat angehört. Ebenfalls seit 2017 ist er Mitglied eines Senats des Anwaltsgerichtshofs der Freien und Hansestadt Hamburg. Dr. Maatsch ist nebenamtlicher Leiter einer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendarinnen und -refendare sowie Mitautor mehrerer Fachkommentare, u.a. eines Werks zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Hintergrund Bundesrichterwahlausschuss
Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Er entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Den Vorsitz im BundesRWA für die Wahl führt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Christine Lambrecht. Antreten werden die neuen Bundesrichterinnen und Bundesrichter ihre Ämter nach der Ernennung durch den Bundespräsidenten.