Strenge Auflagen für LPT

Stärkung des Tierschutz auch auf Bundesebene geplant

24. August 2020 Pressemitteilung

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) belegt das Unternehmen Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG (LPT) an ihrem Standort in Hamburg mit strengen Auflagen. Hamburg wird sich außerdem im Bundesrat dafür einsetzen, dass Tierversuche, wo möglich, vermieden und Tierleid gemindert wird.

  • Justiz und Verbraucherschutz
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Senatskanzlei Hamburg

Zuletzt haben die Ende des Jahres 2019 aufgedeckten Missstände in der Tierversuchseinrichtung des Unternehmens LPT am Standort in Niedersachsen gezeigt, dass Verbesserungen im Versuchstierschutz dringend erforderlich sind. In diesem Zusammenhang waren dem Unternehmen auch für den Standort in Hamburg alle bestehenden Genehmigungen widerrufen und alle Versuchsvorhaben mit sofortiger Wirkung untersagt worden. Nachdem LPT zwischenzeitlich unter anderem einen neuen Geschäftsführer, einen neuen Tierschutzbeauftragten und neue Tierversuchsleiter bestellt hat, wurde mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg aus Mitte Juli 2020 die aufschiebende Wirkung der Widersprüche des Unternehmens entgegen der behördlichen Entscheidungen wiederhergestellt und der Betrieb am Standort Hamburg so grundsätzlich wieder erlaubt. Gleichwohl hatte LPT den Betrieb zunächst nicht wieder aufgenommen. Die BJV hat LPT nunmehr diverse Auflagen für den Fall des neuerlichen Betriebs am Standort in Hamburg aufgegeben. Diese betreffen vor allem Informationen zu personellen Veränderungen und die Sachkunde des Personals sowie die genaue und überprüfbare Dokumentation zum Wohlergehen der Tiere. Die behördlichen Kontrollen des Unternehmens LPT am Standort Hamburg werden dann nochmals verstärkt.

Tierversuche sind derzeit für bestimmte medizinische Fragestellungen noch ein wichtiger Baustein. Um künftig Tierversuche und vor allem unnötiges Tierleid stärker zu kontrollieren und zu reduzieren, wird Hamburg auf Bundesebene insbesondere darauf drängen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Tierversuche zu vermeiden. Jedes Tierversuchsvorhaben soll genehmigungspflichtig sein. Außerdem sollen die vorgeschriebenen Kontrollintervalle für Einrichtungen und Betriebe, in denen Tierversuche durchgeführt werden, von dreijährlich auf mindestens jährlich verkürzt werden. Die Besichtigungen sollen in der Regel unangekündigt stattfinden. Weiter soll Tierschutzbeauftragter nur noch werden dürfen, wer einen veterinärmedizinischen Hochschulabschluss hat. Die Erkennung, Bewertung und Behandlung von Schmerzen und Leiden bei Tieren erfordert fundierte Fachkenntnisse. Darüber hinaus sollen Tierversuchseinrichtungen oder -betriebe grundsätzlich verpflichtet werden, kontinuierlich Maßnahmen und Verfahren zur Entwicklung von Alternativen zum Tierversuch anzustrengen und auch zu veröffentlichen. Schließlich soll geprüft werden, inwieweit für die Öffentlichkeit eine über die bisherigen Möglichkeiten hinausgehende Transparenz und Zugang zu Informationen über Tierversuche geschaffen werden kann.

Die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Anna Gallina sagt dazu: "Verbesserungen beim Versuchstierschutz sind dringend notwendig und längst überfällig. Tierversuche sollen, wo irgend möglich, vermieden werden. Wir wollen daher jetzt mit unserer Initiative wichtige Schritte in die richtige Richtung unternehmen und dafür sorgen, dass deutlich mehr und unangekündigte Kontrollen stattfinden und die Unternehmen verpflichtet werden, Alternativen zum Tierversuch voranzubringen."

Hintergrund

Infolge der neuen Behördenzuschnitte ist seit dem 1. Juli 2020 nicht mehr die ehemalige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, sondern nunmehr die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz in Hamburg die zuständige Genehmigungsbehörde für Tierversuche.

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