Modernes Online-Portal

Hamburger Schiffsregister wird digital geführt

13. November 2020 Pressemitteilung

Mit rund 6200 Eintragungen ist das Hamburger Schiffsregister das größte in Deutschland. Bisher erfolgten Einträge und Änderungen in Handarbeit. Auskünfte zu Schiffen mussten schriftlich angefordert werden. Doch die Zeit der Zettelwirtschaft endet: Das Amtsgericht Hamburg führt das Schiffsregister seit dem Sommer digital.

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Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und die Wirtschaftsbehörde haben das Schiffsregister zu einem modernen Online-Portal umgebaut. Die Hamburger Register über die Seeschiffe, Binnenschiffe und Schiffsbauwerke werden nun elektronisch geführt. Registerausdrucke und Schiffspapiere wie Zertifikate werden elektronisch und automatisiert erstellt. Das spart Zeit und Geld. Außerdem ist das Portal ein einfacher Weg für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger, an Registerausdrucke zu gelangen. Diese können nun online beantragt werden.

Bisher mussten Einträge und Änderungen in den Akten von Hand vorgenommen werden. Die Register wurden in langen Hängeregistern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle auf dem aktuellen Stand gehalten, verwaltet und durch physisches Weiterschreiben fortgeführt. Unterschriften, Kopien und Versand der Akten waren umständlich und teuer in der weltweiten und in unterschiedlichen Zeitzonen ausgerichteten Schifffahrt, in der Schiffsverkäufe oft zeitkritisch sind.

Justizsenatorin Anna Gallina sagt dazu: "Wir treiben die digitale Modernisierung der Verwaltung weiter voran und beenden die mühsame Handarbeit beim Schiffsregister. Das entlastet die Verwaltung, baut Bürokratie ab und erleichtert die Arbeit im Amtsgericht. Wir bieten damit den Reederinnen und Reedern einen zeitgemäßen Service. Mit dem digitalen Schiffsregister sind wir ein Pionier in Deutschland und machen Hamburg als Schifffahrts- und Rechtsstandort noch attraktiver."

"Der Verband Deutscher Reeder begrüßt die Einführung eines zeitgemäßeren Schiffsregisters. Hamburg geht mit gutem Beispiel voran", sagt Ralf Nagel, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied. "Wir hoffen, dass sich andere Bundesländer diesem möglichst bald anschließen. Schiffsverkäufe sind oft zeitkritisch, eine Digitalisierung ist hier äußerst wünschenswert."

Einen starken Partner konnte Hamburg schon gewinnen. Bremen hat sich als zweites Land dem digitalen Schiffsregister angeschlossen.

Als nächster Schritt ist geplant, dass Notarinnen und Notare, Anwältinnen und Anwälte sowie Reederinnen und Reeder zu jeder Zeit auf das Schiffsregister zugreifen können. Außerdem sollen künftig alle Schriftstücke und Schiffspapiere auch elektronisch versendet werden. Über eine entsprechende Initiative sprechen die Justizministerinnen und Justizminister bei ihrer Konferenz Ende November. Damit würde die gesetzliche Möglichkeit zur Erteilung digitaler Schiffsurkunden eröffnet.

Hintergrund

Im Schiffsregister werden unter anderem Eigentumsverhältnisse und auf dem Schiff liegende Hypotheken dokumentiert. Die älteste aufgefundene Eintragung stammt aus dem Jahr 1889. Standort des Schiffsregisters ist das Amtsgericht Hamburg in der Caffamacherreihe 20. Eintragungspflichtig sind Seeschiffe, wenn die Rumpflänge 15 Meter übersteigt. Binnenschiffe sind ab einer Wasserverdrängung von 10 Kubikmetern oder einer Tragfähigkeit von mindestens 20 Tonnen eintragungspflichtig.

In Hamburg sind 4.607 See-, 1.571 Binnenschiffe und 41 Schiffsbauwerke registriert (Stand: Oktober 2020). Für Neueintragungen und Bearbeitungen stehen dem Amtsgericht 5,25 Vollzeitstellen zur Verfügung. Die Kosten für die Digitalisierung des Schiffsregisters liegen bei rund 2,2 Millionen Euro. Das Vorhaben ist Teil der Digital-First-Strategie der Freien und Hansestadt Hamburg.

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