Justizsenatorin Anna Gallina sagt dazu: "Ich freue mich, dass die Wahl auf Herrn Dr. Tully gefallen ist. Er ist nicht nur fachlich hervorragend geeignet, sondern auch eine herausragende Persönlichkeit. Er hat in der Vergangenheit gezeigt, dass er sehr gut mit verschiedensten Menschen arbeiten kann. Für ihn spricht, dass er eine integrierende Persönlichkeit und gut vernetzt ist. Herr Dr. Tully hat außerdem bereits intensive Erfahrungen in der Leitung eines großen Gerichts der ordentlichen Gerichtsbarkeit gesammelt und sich auch auf Bundesebene rechtspolitisch profiliert. Ich bin mir sicher, dass Herr Dr. Tully die Aufgabe hervorragend ausfüllen wird, und wünsche ihm dafür alles Gute."
Dr. Marc Tully ist 1998 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg eingetreten und saß von 2014 bis 2018 einem Strafsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht vor. Seit 2018 ist er als Präsident des Landgerichts Hamburg tätig. Zuvor war er am Landgericht Vorsitzender einer Großen Wirtschaftsstrafkammer und Vorsitzender der Richterdienstkammer. Von 2003 bis 2006 wirkte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof. Tully war von 2010 bis Mai 2018 Vorsitzender des Hamburgischen Richtervereins und von 2013 bis 2018 Mitglied des Richterwahlausschusses.
Das Hanseatische Oberlandesgericht ist das für Hamburg zuständige Obergericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Neben der Rechtsprechung hat das Hanseatische Oberlandesgericht mit der Referendarausbildung, dem Prüfungswesen und der Einstellung neuer Richterinnen und Richter Aufgaben in der Justizverwaltung. Derzeit ist das Gericht mit 83 Richterinnen und Richtern in 20 Senaten sowie 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nichtrichterlichen Bereich besetzt. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht über den Oberlandesgerichten nur noch der Bundesgerichtshof.
Hintergrund
In Hamburg werden Berufsrichterinnen und Berufsrichter vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl vorgeschlagen. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richterinnen und Richter. Der RWA hat 14 Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreterinnen und –vertretern, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richterinnen und Richtern und zwei Rechtsanwältinnen und –anwälten. Er beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.