Justizsenatorin Anna Gallina sagt: "Dr. Tully ist eine herausragende Persönlichkeit und für diesen höchsten Posten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hamburg hervorragend geeignet. Das gilt zum einen fachlich aufgrund seiner Erfahrung in der Leitung eines großen Gerichts und seiner unbestrittenen Expertise. Es gilt aber auch in menschlicher Hinsicht aufgrund seiner Integrität und Aufrichtigkeit und seines großen Engagements. Damit wird er diese Aufgabe in vorbildlicher Weise ausfüllen. Ich wünsche ihm dabei viel Erfolg und alles Gute."
Dr. Marc Tully war seit 2018 als Präsident des Landgerichts Hamburg tätig. Von 2014 bis 2018 saß er einem Strafsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht vor. Zuvor war er am Landgericht Vorsitzender einer Großen Wirtschaftsstrafkammer und Vorsitzender der Richterdienstkammer. Von 2010 bis Mai 2018 war Tully Vorsitzender des Hamburgischen Richtervereins und von 2013 bis 2018 Mitglied des Richterwahlausschusses. Zwischen 2003 und 2006 wirkte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof. In den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg war er 1998 eingetreten.
Das Hanseatische Oberlandesgericht ist das für Hamburg zuständige Obergericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Neben der Rechtsprechung hat das Hanseatische Oberlandesgericht mit der Referendarausbildung, dem Prüfungswesen und der Einstellung neuer Richterinnen und Richter Aufgaben in der Justizverwaltung. Derzeit ist das Gericht mit 83 Richterinnen und Richtern in 20 Senaten sowie 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nichtrichterlichen Bereich besetzt. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht über den Oberlandesgerichten nur noch der Bundesgerichtshof.
Wer Tully an der Spitze des Landgerichts Hamburg folgen wird, ist noch nicht entschieden. In Hamburg werden Berufsrichterinnen und Berufsrichter vom Richterwahlausschuss (RWA) nach geheimer Wahl vorgeschlagen. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richterinnen und Richter.