Richterwahl in Hamburg

Bernd Lübbe wird neuer Präsident des Landgerichts

14. April 2021 Pressemitteilung

Der Richterwahlausschuss hat Bernd Lübbe zum neuen Präsidenten des Landgerichts gewählt. Der bisherige Vizepräsident des Landgerichts wird damit Nachfolger von Dr. Marc Tully, der seit Dezember 2020 Präsident des Oberlandesgerichtes ist.

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Ein Mann in Anzug sitzt an einem Tisch.
BJV

Justizsenatorin Anna Gallina sagt dazu: "Bernd Lübbe ist nicht nur ein herausragender Richter, sondern auch durch seine freundliche und verbindliche Art bestens für diese Führungsposition geeignet. Das hat er bereits in seiner langjährigen Funktion als Vizepräsident des Landgerichts unter Beweis gestellt. Ich bin mir sicher, dass er für das Landgericht ein hervorragender Präsident sein wird."

Bernd Lübbe wurde 1957 in Hamburg geboren. Er trat 1987 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein und war, unterbrochen durch mehrjährige Stationen am Amtsgericht und Hanseatischen Oberlandesgericht, als Richter am Landgericht in Straf- und Zivilsachen sowie in der Verwaltung des Landgerichts tätig. Im Jahre 2005 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt und übernahm 2007 den Vorsitz einer Zivilkammer. Seit April 2014 ist er Vizepräsident des Landgerichts Hamburg.

Das Landgericht Hamburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und das einzige Landgericht im Bezirk des in Hamburg ansässigen Hanseatischen Oberlandesgerichts. Derzeit ist das Gericht mit ca. 250 Richterinnen und Richtern sowie 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nichtrichterlichen Bereich besetzt und damit das zweitgrößte Landgericht Deutschlands.

Hintergrund

In Hamburg werden Berufsrichterinnen und Berufsrichter vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl vorgeschlagen. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richterinnen und Richter. Der RWA hat 14 Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreterinnen und -vertretern, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richterinnen und Richtern und zwei Rechtsanwältinnen und -anwälten. Er beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

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