Justizsenatorin Anna Gallina sagt: "Wir müssen den Pakt für den Rechtsstaat weiterentwickeln, damit die Justiz auch angesichts der vielen Herausforderungen weiterhin zuverlässig und schnell effektiven Rechtsschutz gewähren kann. Indem wir die bisher erzielten Erfolge des Paktes durch eine Weiterentwicklung sichern, stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die rechtsstaatliche Demokratie und die Handlungsfähigkeit der Justiz. Hier ist neben den Ländern auch der Bund in der Verantwortung. Wir dürfen jetzt keine Zeit verlieren."
Die Corona-Pandemie gefährdet den bisher erreichten Stellenaufbau in der Justiz. Sobald die Pandemie unter Kontrolle ist und die Schuldenbremsen wieder greifen, wird es in den Ländern zu erheblichen Konsolidierungsanstrengungen kommen müssen. Die Erwartung, dass die Länderhaushalte nach einer zweijährigen Anschubfinanzierung die Kosten für die zusätzlich geschaffenen Stellen tragen können, wird sich unter den gegenwärtigen und absehbar zukünftigen Bedingungen nicht oder nur teilweise erfüllen.
Darüber hinaus muss die Justiz in den kommenden Jahren durch die Folgen der Pandemie zusätzliche Aufgaben bewältigen. Auch die Digitalisierung der Justiz stellt nach wie vor eine enorme Herausforderung dar. Besonders die Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs und die Einführung der E-Akte erfordern einen erheblichen zusätzlichen Ressourceneinsatz. Dazu kommt die Gesetzgebung des Bundes, die in den Ländern vermehrt zu zusätzlichen Ressourcenanforderungen führt.
Die Initiative aus Hamburg, über die die Justizministerkonferenz im Juni beraten wird, fordert den Bund auf, mit den Ländern über eine Verlängerung des finanziellen Engagements des Bundes und eine Weiterentwicklung des Paktes für den Rechtsstaat zu verhandeln. Denkbar wäre eine weitere finanzielle Unterstützung des Bundes zur Erhaltung der neu geschaffenen Stellen oder die Finanzierung anderer Aufgaben der Justiz, zum Beispiel die Digitalisierung, was das Personalbudget der Länder entlasten würde.
Hintergrund
Anfang 2019 schlossen Bund und Länder den Pakt für den Rechtsstaat: Die Länder sollten 2000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zuzüglich des dafür notwendigen nachgeordneten Personals schaffen. Der Bund unterstützt die Länder im Gegenzug für die Dauer von zwei Jahren mit 220 Millionen Euro. Seit 2017 hat Hamburg insgesamt 92 Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und zahlreiche weitere Stellen für den nichtrichterlichen Bereich geschaffen. Die Abmachung mit dem Bund hat Hamburg übererfüllt.