Die Luftreinigungsgeräte sollen ab Mitte September schrittweise eingesetzt werden. In Kürze beginnt ein Probebetrieb. Die Geräte sollen die bestehenden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergänzen und ersetzen nicht das Lüften der Verhandlungssäle. Die bisherigen Maßnahmen in den Gerichten haben sich bewährt.
In welchen Räumen die Geräte eingesetzt werden, legen Behörde, Gerichtsverwaltungen und Richter- und Personalräte gemeinsam fest. Die Empfehlungen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden maßgeblich berücksichtigt. Die Geräte sollen demnach primär im Strafjustizgebäude eingesetzt werden: Im Strafbereich des Landgerichts wird mit teils mehr als 50 Personen und oft über einen längeren Zeitraum verhandelt. In den Räumen, in denen Gefangene den Ermittlungsrichter:innen zugeführt werden, ist es wegen des begrenzten Platzangebots nicht immer möglich, die notwendigen Abstände einzuhalten. Zuletzt waren die Zuführungen unter erheblichem Aufwand und verbunden mit Einschränkungen in Ersatzräume verlegt worden.
Justizsenatorin Anna Gallina: "Wir laufen auf den Herbst zu und erweitern angesichts des Pandemiegeschehens noch einmal das Schutzniveau. Die Luftreiniger ergänzen die bestehenden Bausteine im Kampf gegen Corona: Testen und Impfen, Lüften und CO2-Messgeräte, Abstände und Trennwände, Masken und Hygieneregeln. Mit den Geräten schaffen wir für Räume in denen sich viele Menschen aufhalten und Räume mit vergleichsweise begrenztem Platzangebot, eine zusätzliche Absicherung."
Bisher hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz keine mobilen Luftreiniger eingesetzt. In Bezug auf die Raumluft wurden gemäß den Empfehlungen unter anderem des Umweltbundesamtes Lüftungskonzepte umgesetzt und CO2-Messgeräte für die Justiz beschafft. Angesichts steigender Inzidenzen und insbesondere der Delta-Variante kommt die fachliche Neubewertung zu dem Ergebnis, dass Raumluftreiniger in einigen Bereichen einen zusätzlichen Beitrag zur Minimierung des Infektionsrisikos leisten können.