Massenverfahren im Arbeitsrecht

Justizminister:innen stimmen für Initiative aus Hamburg

11. November 2021 Pressemitteilung

Eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Hamburg soll prüfen, wie Massenverfahren im Arbeitsrecht erleichtert werden können – zum Beispiel mit Verbandsklagen. Das haben die Justizminister:innen auf ihrer Herbstkonferenz in Berlin beschlossen und damit für eine Initiative der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina gestimmt. Bisher ist eine einheitliche Klärung von gleichgelagerten Rechtsfragen und eine Bündelung zahlreicher Einzelklagen in arbeitsgerichtlichen Verfahren nur in Sonderfällen möglich. Deshalb dauert es häufig lang, bis die Rechtsprechung zu einer einheitlichen Linie kommt.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Eine Frau mit dunkelbraunen Haaren und einem dunkelblauen Kleid posiert auf dem Balkon des Rathauses.
Anna Gallina auf dem Balkon des Hamburger Rathauses Senatskanzlei Hamburg

Justizsenatorin Anna Gallina: "Zweifel an der Auslegung und Anwendung von Vorschriften etwa zu Bezahlung oder Arbeitsbedingungen betreffen eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen und führen wie im Verbraucherschutzrecht zu Massenverfahren. Die einheitliche Klärung gleichgelagerter Rechtsstreitigkeiten kann den Rechtsschutz durch Einzelklagen sinnvoll ergänzen. Wenn eine Vielzahl gleichgelagerter Sachverhalte in einem einzelnen Rechtsstreit geklärt wird, kann Rechtssicherheit zügiger und ressourcenschonender entstehen als bei Klagewellen. Mit einer einheitlichen Klärung verhindern wir auch, dass Arbeitnehmer:innen auf ihre Ansprüche verzichten, weil sie um den Job fürchten, die Prozesskosten scheuen oder die gegnerische Partei auf Zeit spielt. Es geht auch darum, Arbeitnehmer:innen in den Branchen zu stärken, in denen es keine gewerkschaftliche Organisation gibt. Die bestehenden Regelungen sind hier zu schwach."

Die Justizminister:innen sprechen sich in ihrem Beschluss dafür aus, eine Erweiterung der vorhandenen Möglichkeiten zur einheitlichen Klärung gleichgelagerter Rechtsstreitigkeiten im arbeitsgerichtlichen Verfahren unter Einbeziehung der Erfahrungen mit bestehenden kollektiven Rechtsschutzmöglichkeiten im Zivilprozess zu prüfen. Die Arbeitsgruppe unter der Federführung von Hamburg soll die Einführung einer Verbandsklage oder anderer geeigneter Instrumente im arbeitsgerichtlichen Verfahren prüfen und dann Vorschläge machen. Die Justizminister:innen bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, sich für eine Beteiligung der Bundesregierung einzusetzen.

In Deutschland sind Verbandsklagen zum Beispiel im Wettbewerbs- und Kartellrecht möglich. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Unternehmen durch Verstöße Wettbewerbsvorteile verschaffen können – oftmals auch zulasten der Verbraucher:innen. Das schließt Verbandsklagen von Verbraucherschutzverbänden ein, wenn Unternehmen zum Beispiel mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen. Ein weiteres Instrument, die Musterfeststellungsklage, ermöglicht die Klärung zentraler Rechtsfragen, damit alle Geschädigten ihre Ansprüche einfacher durchsetzen können. Im Arbeitsrecht gibt es diese einfachen und effizienten Verbandsklagemöglichkeiten bisher nicht. Auch die EU-Richtlinie 2020/1828 über Verbandsklagen, die bis Ende 2022 in Deutschland umgesetzt wird, wird daran nach jetzigem Stand nicht viel ändern.

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