Justizsenatorin Anna Gallina: "Zweifel an der Auslegung und Anwendung von Vorschriften etwa zu Bezahlung oder Arbeitsbedingungen betreffen eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen und führen wie im Verbraucherschutzrecht zu Massenverfahren. Die einheitliche Klärung gleichgelagerter Rechtsstreitigkeiten kann den Rechtsschutz durch Einzelklagen sinnvoll ergänzen. Wenn eine Vielzahl gleichgelagerter Sachverhalte in einem einzelnen Rechtsstreit geklärt wird, kann Rechtssicherheit zügiger und ressourcenschonender entstehen als bei Klagewellen. Mit einer einheitlichen Klärung verhindern wir auch, dass Arbeitnehmer:innen auf ihre Ansprüche verzichten, weil sie um den Job fürchten, die Prozesskosten scheuen oder die gegnerische Partei auf Zeit spielt. Es geht auch darum, Arbeitnehmer:innen in den Branchen zu stärken, in denen es keine gewerkschaftliche Organisation gibt. Die bestehenden Regelungen sind hier zu schwach."
Die Justizminister:innen sprechen sich in ihrem Beschluss dafür aus, eine Erweiterung der vorhandenen Möglichkeiten zur einheitlichen Klärung gleichgelagerter Rechtsstreitigkeiten im arbeitsgerichtlichen Verfahren unter Einbeziehung der Erfahrungen mit bestehenden kollektiven Rechtsschutzmöglichkeiten im Zivilprozess zu prüfen. Die Arbeitsgruppe unter der Federführung von Hamburg soll die Einführung einer Verbandsklage oder anderer geeigneter Instrumente im arbeitsgerichtlichen Verfahren prüfen und dann Vorschläge machen. Die Justizminister:innen bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, sich für eine Beteiligung der Bundesregierung einzusetzen.
In Deutschland sind Verbandsklagen zum Beispiel im Wettbewerbs- und Kartellrecht möglich. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Unternehmen durch Verstöße Wettbewerbsvorteile verschaffen können – oftmals auch zulasten der Verbraucher:innen. Das schließt Verbandsklagen von Verbraucherschutzverbänden ein, wenn Unternehmen zum Beispiel mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen. Ein weiteres Instrument, die Musterfeststellungsklage, ermöglicht die Klärung zentraler Rechtsfragen, damit alle Geschädigten ihre Ansprüche einfacher durchsetzen können. Im Arbeitsrecht gibt es diese einfachen und effizienten Verbandsklagemöglichkeiten bisher nicht. Auch die EU-Richtlinie 2020/1828 über Verbandsklagen, die bis Ende 2022 in Deutschland umgesetzt wird, wird daran nach jetzigem Stand nicht viel ändern.