Unterstützung für gemeinnützige Einrichtungen

Hamburger Justiz schüttet 1,4 Millionen Euro an Bußgeldern aus

24. Juni 2022 Pressemitteilung

Zweimal im Jahr werden in Hamburg Bußgelder aus Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine verteilt. Dafür standen im Jahr 2021 etwas mehr als 1,4 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 300 Organisationen erhielten Gelder aus dem Sammelfonds für Bußgelder.

  • Justiz und Verbraucherschutz
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Hohe Zuweisungen gab es unter anderem für Organisationen der Not- und Opferhilfe wie ADAC Luftrettung, DRK Kreisverband Hamburg-Harburg, Dunkelziffer e.V. – Hilfe für sexuell missbrauchte Kinder, WEISSER RING und das Zweite Hamburger Frauenhaus. Mit hohen Beträgen gefördert wurden außerdem die Fördergemeinschaft Kinderkebs-Zentrum Hamburg e.V., der Hamburger Fürsorgeverein von 1948, die Klinik-Clowns Hamburg, der Polizeiverein Hamburg und Rückenwind – Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen.

Ausgeschüttet werden die Beträge aus dem Sammelfonds in unterschiedlichen Fördergebieten wie beispielsweise Kinder- und Jugendhilfen, Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Beratung und Hilfe bei Gesundheitsthemen, Natur- und Umweltschutz sowie Wissenschaft, Bildung und Kunst. So gab es 2021 für rund 30 der insgesamt etwa 300 Organisationen Einzelzuwendungen aus dem Bußgeldsammelfonds im fünfstelligen Bereich. Der Rest erhielt Zuwendungen überwiegend im vierstelligen Bereich.

Justizsenatorin Anna Gallina: "Eine Gesellschaft und auch eine Stadt wie Hamburg funktioniert nicht ohne das Engagement der zahlreichen Organisationen, Einrichtungen und Ehrenamtlichen. Sie setzen sich für Menschen ein, denen es nicht so gut geht oder die straffällig wurden, sie kümmern sich um kulturelle Belange, bringen sich in Themen der Bildung ein und engagieren sich für Umwelt und Tiere. Der Sammelfonds für Bußgelder leistet mit dieser finanziellen Unterstützung einen Beitrag. Es ist auch schön zu sehen, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Geld aus dem Sammelfonds verteilt werden konnte."

Hintergrund

Die Strafprozessordnung sieht vor, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann. In Hamburg gestaltet der Sammelfonds für Bußgelder dieses Verfahren besonders transparent. Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen den einzelnen Fördergebieten Bußgelder zu, anstatt sie direkt an gemeinnützige Einrichtungen zu vergeben.

Grundsätzlich kann jede gemeinnützige Einrichtung einen Antrag auf Zuweisung aus dem Sammelfonds für Bußgelder stellen, wenn sie bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz registriert ist. Organisationen können die Anträge auf Registrierung und Zuweisung von Geldern sowie den Nachweis der Verwendung in wenigen Minuten online stellen. Weitere Informationen und der vollständige Bericht für 2021 können hier abgerufen werden: https://www.hamburg.de/bjv/service/3810240/bussgeldfonds/

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