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78 neue gemeinnützige Stiftungen in Hamburg

Senat würdigt mit Empfang bürgerliches Engagement

05. September 2022 Pressemitteilung
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In den Jahren 2018 bis 2021 sind in Hamburg insgesamt 78 neue gemeinnützige Stiftungen gegründet worden. Dieses große Engagement von Bürger:innen, die ihr Vermögen zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen, würdigte der Senat am 5. September 2022 mit einem Empfang im Rathaus.

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BJV

Justizsenatorin Anna Gallina sagte in ihrer Rede: "Wir leben in schwierigen Zeiten. Klimakrise, Krieg in Europa, Anti-Rechtsstaatliche Bestrebungen, Pandemie und schwierige Wirtschaftsaussichten. Wir müssen uns daher darauf besinnen, was unsere Demokratie stark, lebendig und widerstandsfähig macht. Hierfür brauchen wir eine engagierte Zivilgesellschaft sowie starke Stiftungen und deren Beiträge zur Förderung dieses Engagements. In unserem Gefüge aus Demokratie, Rechtsstaat, Pluralismus und Freiheit spielen Stiftungen eine wichtige Rolle. Ob Integrationsarbeit, soziales Engagement oder Beteiligung am demokratischen Diskurs - Sie verbinden Menschen, stärken unseren Zusammenhalt und treten damit für die uns so wichtigen Werte ein."

Üblicherweise wird der Neustiftungsempfang alle zwei Jahre ausgetragen. Aufgrund der Pandemie konnte der Empfang im Jahr 2020 nicht stattfinden. Daher wurden in diesem Jahr gleich mehrere Jahrgänge auf einmal geehrt. In Hamburg sind nun insgesamt 1.478 Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von über 10 Milliarden Euro angesiedelt. Die Freie und Hansestadt Hamburg belegt mit der Anzahl der Stiftungen pro 100.000 Einwohner im Ländervergleich den 1. Platz und ist die deutsche Stiftungshochburg. Wie bereits in den Vorjahren übernahmen zahlreiche Senator:innen wieder Patenschaften für Neustiftungen.

Nach dem Festakt, der musikalisch von Asya Fateyeva am Saxophon begleitet wurde, lud die Justizsenatorin zu einem Stehempfang ein. Dabei konnten die anwesenden Senator:innen und Gäste mit den Vertreter:innen der neu gegründeten Stiftungen ins Gespräch kommen und von deren Engagement erfahren.

Hintergrund

In Hamburg erfolgt die rechtliche Anerkennung der Stiftungen zentral in der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Das Referat für Stiftungsangelegenheiten unterstützt die Stifter:innen mit Informationen und persönlicher unentgeltlicher Beratung während des Gründungsverfahrens und im laufenden Betrieb der Stiftung. Das Verfahren zur Anerkennung einer gemeinnützigen Stiftung ist gebührenfrei.