Geflügelpest in Norddeutschland

Ab Dienstag gilt in Hamburg wieder die Stallpflicht

06. Januar 2023 Pressemitteilung

Bei Wildvögeln in Norddeutschland treten vermehrt Fälle der Geflügelpest auf. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat jüngst in Hamburg elf Fälle der hochansteckenden Variante bestätigt. Die Funde verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Aus diesem Grund gilt ab Dienstag, 10. Januar 2023, erneut eine Stallpflicht für Geflügel.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Hühner auf einem Geflügelhof
Foto: Colourbox.de / Maarkit

Die Stallpflicht gilt für ganz Hamburg. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese Tiere dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von Art oder Größe der Haltung, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Die Stallpflicht senkt das Risiko, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift, deutlich. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden.

Zum Schutz der Geflügelbestände ist es zudem verboten, Tiere in Haltungen in Hamburg aufzunehmen oder an Ausstellungen teilzunehmen. Neben den oben genannten Geflügelarten gilt dies auch für andere gehaltene Vögel wie Tauben oder Ziervögel. Ausnahmegenehmigungen können insbesondere aus Gründen des Tierschutzes erteilt werden. Eine Vielzahl zeitgleicher Ausbrüche in Haltungen in anderen Bundesländern ließ sich in der Vergangenheit mit Geflügelausstellungen oder Handelsaktivitäten in Verbindung bringen.

Grundsätzlich sollten Tierhalter:innen die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten oder verbessern. Dazu gehört zum Beispiel das Wechseln der Schuhe vor dem Betreten der Ställe oder der Schutz des Futters und der Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen.

Hamburger:innen werden weiterhin gebeten, die Funde toter Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in den Bezirksämtern zu melden. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel an der Geflügelpest gestorben ist.

Hintergrund

Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen auch andere Spezies erkranken können. Ab dem Spätherbst steigt die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Geflügelbestände eingeschleppt werden.

In Hamburg werden unabhängig von der aktuellen Situation ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest vorgenommen. Aufgrund der Lage wurde dieses Wildvogelmonitoring im Institut für Hygiene und Umwelt noch einmal verstärkt.

Die Verfügungen der Bezirke zur Stallpflicht finden Sie nach Veröffentlichung hier:
https://www.hamburg.de/bezirke/ (was link with id: 1538)

Die Verfügung des Bezirks Bergedorf als Beispiel finden Sie hier:
https://www.hamburg.de/contentblob/16817250/data/stallpflicht-gefluegel.pdf

Fragen und Antworten zur Geflügelpest finden Sie hier:
https://www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest/

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