Richterwahlausschuss in Hamburg

Neue Direktorin am Amtsgericht Bergedorf gewählt

11. Januar 2023 Pressemitteilung

Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung Dr. Jessica Oeser zur Direktorin des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf gewählt.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Frau Oeser sitzt auf einem Stuhl an einem Holztisch und lächelt.
Dr. Jessica Oeser

Dr. Jessica Oeser wurde 1974 in Bremen geboren. Nach dem 2. Juristischen Staatsexamen in 2004 war sie zunächst am Amtsgericht Hamburg-Harburg als Vorsitzende einer Zivilabteilung tätig, dann wechselte sie nach eineinhalb Jahren ins Erwachsenen- und Jugendstrafrecht. Seit 2007 war sie als Jugendrichterin Vollstreckungsleiterin für die Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand und stellvertretende Leiterin des Jugendarrestes. Sie wurde 2008 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Von 2012 bis 2016 war sie an die Justizbehörde abgeordnet. In dieser Zeit übernahm sie die Leitung der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand, bis sie schließlich an das Amtsgericht Hamburg-Mitte als Vorsitzende einer sowohl jugendrichterlichen als auch ermittlungsrichterlichen und einer allgemeinen Abteilung für Straf- und Bußgeldsachen zurückkehrte. Nach einer Abordnung an das Hanseatische Oberlandesgericht zur Erprobung im 2. Strafsenat kehrte sie 2017 an das Amtsgericht Hamburg-Mitte zurück.

Justizsenatorin Anna Gallina: "Ich gratuliere Dr. Jessica Oeser herzlich zu ihrer heutigen Wahl. Angesichts ihrer Erfahrung bin ich überzeugt, dass sie das Amtsgericht Bergedorf gut in die Zukunft führen wird. Ich wünsche ihr alles Gute und eine stets erfolgreiche Amtsführung."

Hintergrund zur Richterwahl

In Hamburg werden Berufsrichter:innen vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl gewählt. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richter:innen. Der RWA hat 14 ordentliche, jeweils stimmberechtigte Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreter:innen, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richter:innen und zwei Rechtsanwält:innen bzw. – je nach Abstimmung – zwei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen. Er beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

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