Gerechtigkeit sucht Verstärkung

Hamburg startet Kampagne zur Schöffenwahl

17. Januar 2023 Pressemitteilung

An den Hamburger Amtsgerichten und am Landgericht gibt es aktuell etwa 4200 Schöffinnen und Schöffen. Sie üben ein wichtiges Ehrenamt aus. In Strafverhandlungen haben sie das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter:innen. Alle fünf Jahre finden Schöffenwahlen statt, in Hamburg durchgeführt von den Bezirken. Wer sich für das Amt der ehrenamtlichen Richter:innen interessiert, kann sich nun für die Amtszeit 2024 bis 2028 bewerben.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Statue "Gerechtigkeit" des Hamburger Rathauses steht vor einem hellblauen Farbverlauf
Senat Hamburg & BJV

Justizsenatorin Anna Gallina: "Durch ihre Persönlichkeit, Lebenserfahrung und ihr Gerechtigkeitsempfinden können ehrenamtliche Richter:innen einen wertvollen Beitrag zur gerichtlichen Entscheidung leisten. Ihre Sicht ergänzt die juristische Betrachtung durch Berufsrichter:innen sinnvoll. Sie tragen mit diesem wichtigen Ehrenamt zum Funktionieren des Rechtssystem bei und sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Gerichten und der Bevölkerung."

Gesucht werden insgesamt etwa 9800 Kandidat:innen. Etwa 4600 werden dann ab dem kommenden Jahr als Schöffinnen und Schöffen an den Amtsgerichten und am Landgericht eingesetzt. Die ehrenamtlichen Richter:innen in der Strafgerichtsbarkeit werden als Schöffinnen und Schöffen bezeichnet. Weitere rund 320 ehrenamtliche Richter:innen werden am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht eingesetzt. Die Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.

Interessierte und auch amtierende ehrenamtliche Richter:innen bewerben sich bis Ende März bei den Bezirksämtern. Ab April beschließen die Bezirksversammlungen bzw. der Jugendhilfeausschuss die Vorschlagslisten. Die Wahlen finden voraussichtlich im Herbst statt.

Dennis Voß, Leiter der Wahlgeschäftsstelle im Bezirksamt Wandsbek: "Wir suchen eine hohe Anzahl von Personen, die wir nicht alle über Freiwilligenmeldungen gewinnen. Deshalb versenden die Bezirksämter seit Anfang der Woche Briefe an die Hamburger:innen mit der Bitte, sich auf die Schöffenvorschlagslisten setzen zu lassen. Wir freuen uns über jede Bewerbung für das Schöffenamt. Sehen Sie dieses Ehrenamt als eine Chance an, mit Ihrer Lebens- und Berufserfahrung einen wichtigen Beitrag für unseren Rechtsstaat zu leisten."

Gewählt werden Bewerber:innen, die bei Amtsantritt zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Sie müssen im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich.

Schöffinnen und Schöffen wirken in Straf- und Jugendstrafsachen bei der Verhandlung und der Urteilsfindung am Amts- bzw. Landgericht mit. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen, zu denen sie geladen wurden, verpflichtet. Die Arbeitgeber:innen müssen sie freistellen. Für ihren Einsatz erhalten Schöff:innen eine Entschädigung unter anderem für den Verdienstausfall, die Fahrtkosten und den Zeitaufwand. Die Zahl der Schöff:innen ist so bemessen, dass jede und jeder von ihnen voraussichtlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass diese Zahl überschritten wird, wenn eine Verhandlung mit mehreren Fortsetzungsterminen stattfindet.

Petra Pinnow, Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Landesverband Nord e.V.: "Als Schöffin oder Schöffe sind Sie ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses. Am Ende urteilen Sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über den Tathergang, die Schuldfrage und das Strafmaß des Angeklagten. Wie Sie Schöffe werden können, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten eine Schöffin oder ein Schöffe hat und wie vielfältig und interessant dieses Ehrenamt ist, können Sie auch an unserem Schöffentag im Hanseatischen Oberlandesgericht erfahren."

Der Schöffentag findet am 21. Januar 2023 im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts statt. Beginn der Veranstaltung ist 10:00 Uhr. Um Anmeldung per Mail wird gebeten: schoeffentag@schoeffen-nord.de.

Während ihrer Amtszeit stehen den ehrenamtlichen Richter:innen in allen Gerichten die Schöffengeschäftsstellen für Fragen zur Verfügung.

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