Wahl von Bundesrichter:innen

Hamburger Richterin für den Bundesfinanzhof gewählt

30. März 2023 Pressemitteilung

Der Bundesrichterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung Petra Barche für den Bundesfinanzhof gewählt. Sie ist Richterin am Finanzgericht Hamburg.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Der Bundesfinanzhof
Daniel Schvarcz

Petra Barche (54) ist seit 2003 Richterin am Finanzgericht Hamburg. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und anschließendem Rechtsreferendariat in der Freien und Hansestadt Hamburg begann Petra Barche ihre Laufbahn zunächst bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Danach folgte eine mehrjährige Tätigkeit als Regierungsrätin und Oberregierungsrätin bei verschiedenen Hamburger Regionalfinanzämtern. 2004 wurde Petra Barche schließlich am Finanzgericht zur Richterin auf Lebenszeit ernannt, wo sie seitdem – unterbrochen durch eine Abordnung an das Landgericht Hamburg in den Jahren 2019/2020 – tätig ist. Am Finanzgericht Hamburg gehörte Petra Barche verschiedenen Steuersenaten an, zuletzt dem 6. Senat, der eine Zuständigkeit unter anderem für Rechtsstreitigkeiten gegen die Finanzämter Hamburg-Altona, Hamburg Barmbek-Uhlenhorst und das Finanzamt für Großunternehmen sowie für Kindergeldverfahren und für Streitigkeiten nach dem Steuerberatergesetz hat. Daneben ist Petra Barche seit 2019 zertifizierte Mediatorin und in ihrer Funktion als Güterichterin am Landgericht Hamburg und am Finanzgericht Hamburg tätig.

Justizsenatorin Anna Gallina: "Mit Petra Barche gewinnt der Bundesfinanzhof eine sehr erfahrene und kompetente Richterin. Durch ihre hohe fachliche Kompetenz und ihre Erfahrung in der Rechtsprechung genießt Frau Barche eine hohe Anerkennung in der Justiz. Mit dieser Wahl hat sich erneut gezeigt, dass der Rechtsstandort Hamburg bundesweit ein sehr hohes Ansehen genießt. Ich freue mich für Petra Barche und wünsche Ihr für Ihre neuen Aufgaben und Herausforderungen alles Gute."

Hintergrund Bundesrichterwahlausschuss

Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesminister:innen sowie 16 Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt wurden, zusammen. Er entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nach der Wahl werden die Kandidat:innen vom Bundespräsidenten zu Bundesrichter:innen ernannt.

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