Sammelfonds für Bußgelder

Justiz schüttet 1,4 Millionen Euro aus

05. April 2023 Pressemitteilung

In Hamburg werden zweimal im Jahr Bußgelder aus Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine verteilt. Rund 1,42 Millionen Euro standen dafür im Jahr 2022 zur Verfügung. Mehr als 300 Einrichtungen und Vereine erhielten Gelder aus dem Sammelfonds für Bußgelder.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Geldscheine mit Taschenrechner
colourbox.de / mekcar

Justizsenatorin Anna Gallina: "Das Gemeinwohl in Hamburg ist dem Engagement vieler Organisationen und Einrichtungen zu verdanken. Ich danke den zahlreichen Ehrenamtlichen in unserer Stadt für ihren Einsatz für andere Menschen, für die Umwelt und für Tiere, die Kultur und Wissenschaft oder die Bildung und Erziehung. Mit dem Sammelfonds für Bußgelder unterstützen wir dieses wertvolle Engagement."

Die höchsten Zuweisungen mit Beträgen zwischen rund 29.000 Euro und rund 66.000 Euro erhielten der Hamburger Fürsorgeverein von 1948, der Weisse Ring in Hamburg und das Zweite Hamburger Frauenhaus. Mit hohen Beträgen gefördert wurden außerdem: Schritt für Schritt – Hilfe für das hirnverletzte Kind, Rückenwind – Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen, Klinik-Clowns Hamburg, Großstadt-Mission Hamburg-Altona und der DRK-Kreisverband Hamburg-Harburg. Die restlichen Einzelzuweisungen lagen im Bereich zwischen 100 Euro und 16.000 Euro.

Ausgeschüttet werden die Beträge aus dem Sammelfonds in unterschiedlichen Fördergebieten wie Kinder- und Jugendhilfen, Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Beratung und Hilfe bei Gesundheitsthemen, Natur- und Umweltschutz sowie Wissenschaft, Bildung und Kunst. Bei der jüngsten Verteilung erhielten 30 Einrichtungen zum ersten Mal Zuweisungen.

Hintergrund

Im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren können Bußgeldzahlungen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen erfolgen. Der Sammelfonds für Bußgelder macht dieses Verfahren besonders transparent. Gerichte und Staatsanwaltschaften vergeben dabei die Bußgelder nicht direkt an die Einrichtungen, sondern weisen sie den einzelnen Fördergebieten zu. Die Verteilung erfolgt durch unabhängige Gremien. Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit bleiben Direktzuweisungen weiter möglich.

Grundsätzlich kann jede gemeinnützige Einrichtung einen Antrag auf Zuweisung aus dem Sammelfonds für Bußgelder stellen, wenn sie bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz registriert ist. Organisationen können die Anträge auf Registrierung und Zuweisung von Geldern sowie den Nachweis der Verwendung in wenigen Minuten online stellen. Weitere Informationen und der Bericht für 2022: https://www.hamburg.de/bjv/service/3810240/bussgeldfonds/

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