Dr. Guido Christensen, Jahrgang 1964, trat nach juristischem und betriebswirtschaftlichem Studium sowie Promotion an der Universität Hamburg 1995 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Er war zunächst als Richter am Amtsgericht und Referent beim Landesjustizprüfungsamt tätig. Zwischen 1997 und 2002 leitete er die Projekte zur Neugründung des Insolvenzgerichts und der Neustrukturierung/Segmentierung des Amtsgerichts Hamburg. Nach Abordnung an das Hanseatische Oberlandesgericht wirkte er 2003 als Leiter der amtsgerichtlichen Verwaltung, wurde 2007 Direktor des Amtsgerichts Altona und anschließend im Jahr 2009 Vizepräsident des Amtsgerichts. Seit 2013 ist Dr. Christensen Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, wo er neben der Übernahme der Verwaltungstätigkeit den Vorsitz des 2. Zivilsenats (Familien- und Erbrecht) innehat. Er ist Mitautor eines Kommentars zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und engagiert sich als Beirat der Hamburger Fakultätsgruppe der European Law Students‘ Association (ELSA). Zudem ist Dr. Christensen ausgewiesener Experte in Fragen der Justiz-Digitalisierung.
Justizsenatorin Anna Gallina: "Ich gratuliere Herrn Dr. Christensen ganz herzlich zu seiner heutigen Wahl. Angesichts seiner juristischen Erfahrung und seiner Expertise im Bereich der Justizdigitalisierung gewinnen unsere Amtsgerichte nicht nur eine starke Führungskraft, sondern auch eine zukunftsweisende Persönlichkeit. Herr Dr. Christensen hat an der aktuellen IT-Strategie der Hamburger Justiz mitgewirkt und hat die Modernisierung des Zivilprozesses vorangetrieben. Er ist mit seinen Erfahrungswerten daher die richtige Wahl, um das Amtsgericht Hamburg in eine erfolgreiche und moderne Zukunft zu führen. Ich wünsche ihm viel Freude und Erfolg bei den neuen Herausforderungen und Aufgaben."
Hintergrund zur Richterwahl
In Hamburg werden Berufsrichter:innen vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl gewählt. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richter:innen. Der RWA hat 14 ordentliche, jeweils stimmberechtigte Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreter:innen, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richter:innen und zwei Rechtsanwältinnen und -anwälte bzw. – je nach Abstimmung – zwei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen. Er beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Hintergrund zum Amtsgericht
Der amtsgerichtliche Bereich in Hamburg besteht aus den sieben Stadtteilgerichten in Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek sowie dem am Sievekingplatz beheimateten Amtsgericht Hamburg. In den Amtsgerichten arbeiten rund 1600 Beschäftigte, unter ihnen rund 340 Richter:innen. Im Schnitt werden pro Jahr rund 25.000 Zivil-, 14.000 Familien- und 14.000 Strafsachen bearbeitet. Daneben sind die Amtsgerichte für die Grundbücher und für Nachlass- und Betreuungssachen zuständig. Eine zentrale Zuständigkeit besteht beim Amtsgericht Hamburg für Insolvenzsachen sowie für das Handels-, Vereins- und das Schiffsregister.